Beschluss über Antrag Fa. Stanglmeier auf Kostenteilung für stornierte Fahrleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 8

Sachverhalt

Mit Antrag vom 03.04.2020 stellte die Fa. Stanglmeier einen Antrag auf Kostenteilung für stornierte Fahrleistungen aufgrund der Schulschließungen wegen der Coronapandemie. Der Antrag liegt dem TOP bei.
Das Landratsamt, als Träger der Schülerbeförderung für die weiterführenden Schulen hat wie alle anderen Gemeinden den gleichlautenden Antrag erhalten und dazu nach interner Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wie folgt Stellung genommen:

Sehr geehrter Herr Stanglmeier,
 
die aktuelle Krisensituation aufgrund der Covid-19-Pandemie stellt für alle Ebenen eine enorme Herausforderung dar. Die weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Dennoch sollten wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten, damit wichtige und notwendige Strukturen erhalten bleiben. Insofern hat sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerbeförderung befasst.
 
Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen mit den Zuweisungen zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung nach Art. 10a BayFAG, um die Kostenfreiheit des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Auf Grundlage der bestehenden Beförderungsverträge für den freigestellten Schülerverkehr erfolgt eine Vergütung nur bei tatsächlich durchgeführter Beförderungsleistung. Es liegt jedoch im Ermessen des kommunalen Aufgabenträgers zu überprüfen, ob sich aufgrund der Corona-Krise die Geschäftsgrundlage insoweit geändert hat.
 
Der Landkreis Pfaffenhofen kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Beförderungsverträge anzupassen sind und auch Bereitstellungskosten - abzüglich eines angemessenen Abschlags aufgrund ersparter Aufwendungen - als Entgelt entrichtet werden können. Die Höhe des Abschlages wird von diversen Beförderungsunternehmen sowie dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) unterschiedlich berechnet. Tatsache dürfte jedoch sein, dass laufleistungsunabhängige Bereitstellungskosten anfallen. Diese errechnen sich nach Ihrer Darstellung auf 73 % der vereinbarten Tagespauschale. Nach Rücksprache mit anderen Landkreisen als Träger der Schülerbeförderung ist die von Ihnen genannte Rechengröße nachvollziehbar. Allerdings vermindern sich diese Kosten, sobald Ihre Beschäftigen Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erhalten. 
 
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich der Landkreis Pfaffenhofen für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 03.04.2020 bereit erklärt, Bereitstellungskosten in Höhe von 73 % der vereinbarten Tagespauschale zu übernehmen. Nach Ihren Angaben reduzieren Ihre Beschäftigen in diesem Zeitraum Überstunden oder nehmen Urlaub. Sollte sich nach den Osterferien keine Änderung der aktuellen Situation ergeben, ist eine neue Berechnung unter Einbeziehung ersparter Personalkosten vorzulegen.
 
Freundliche Grüße
 
Walter Reisinger
Kreiskämmerer
 Abteilung 1
 Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Eine Auswertung der Umfrage bei den Kommunen hat ergeben, dass bei 10 Rückmeldungen sich alle Kommunen dem Vorgehen des Landratsamtes anschließen. Konkret berechnet uns die Fa. Stanglmeier für den 16.03. – 03.04.2020 Bereitstellungskosten von brutto 6099,85 €. Dies entspricht 73% der regulären Fahrtkosten.
Es wird vorgeschlagen, dass auch die Gemeinde Rohrbach so verfährt und die vorliegenden Kosten erstattet. Sollte sich nach Ostern die Situation nicht ändern, so werden wir in Abstimmung mit dem Landratsamt unser weiteres Vorgehen ausrichten. Eine Anpassung des Beförderungsvertrages sollte in Abstimmung mit dem Landratsamt zugestimmt werden.

Beschluss 1

Die Gemeinde erstattet die beantragten Kosten in Höhe von 6.099,85 € für den Zeitraum vom 16.03. – 03.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde stimmt einer etwaigen Anpassung des aktuellen Beförderungsvertrages analog dem Vorgehen des Landratsamtes Pfaffenhofen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr