Nutzungsänderung einer Garage zu einer Stätte zur Fahrzeugaufbereitung, Fl. Nr. 1476, Gem. Fahlenbach (Fürholzen 25) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 03.02.2020 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ 1. Änderung und Erweiterung.

Es wird die Nutzungsänderung der Garage zur Aufbereitung von Fahrzeugen beantragt. Laut Betriebsbeschreibung werden in der Garage die Fahrzeuge außen mit der Maschine poliert sowie eine Reinigung des Innenraums und der Fenster durchgeführt. Eine Vorreinigung der Fahrzeuge mit Hochdruckreiniger wird außerhalb in Waschanlagen durchgeführt.

Laut § 5 Abs. 1 BauNVO sind in einem Dorfgebiet nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Als solches kann der Betrieb angesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass laut der textlichen Festsetzungen unter Punk 2.1 der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ 1. Änderung und Erweiterung keine wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund gelangen dürfen.

Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stellplatz ist noch nachzuweisen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu der Nutzungsänderung gemäß § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2020 15:01 Uhr