Neubau eines Treppenhauses an einem bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 199/2, Gemarkung Rohr (Rinnberg 16b) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 03.02.2020 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 199/2, Gemarkung Rohr, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist ein Anbau eines Treppenhauses an das bestehende Wohnhaus (Grundfläche 6,49 m x 3,0 m, Satteldach mit 25° Dachneigung ) geplant.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zum Bauantrag das Einvernehmen § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2020 15:01 Uhr