Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Wiederaufbau der bestehenden Hopfenpflückmaschinenhalle, Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach (Amtmannweg 3) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 03.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist geplant die bestehende Hopfenpflückmaschinenhalle abzureißen und durch einen Neubau (Grundmaße 25,10 m x 12,49 m) zu ersetzen.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Sollte ein zusätzlicher Wasser- und Kanalanschluss nötig sein, so ist nach der gemeindlichen Entwässerungs- bzw. Wasserabgabesatzung bei einem zweiten Grundstücksanschluss die kompletten Hausanschlusskosten vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahme auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2020 15:01 Uhr