Anbau eines Schuppens, Fl.Nr. 244, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 13) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zu Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 244, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Die Bauherren planen an der östlichen Grundstücksgrenze den Anbau eines Schuppens an die Garage (Grundmaße 7 x 5,97 m, Pultdach mit Trapezblech)
.
Nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiter gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2020 08:18 Uhr