Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Pools mit Überdachung/Abdeckung, Fl.Nr. 136/18, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 10) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen“.

Es ist geplant einen Pool mit Überdachung/Abdeckung (Grundmaße 8 x 4 bzw. 4,50 m) zu errichten .

Das Bauvorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

  • Lage außerhalb der Baugrenzen
  • Grundflächenzahl II 0,562 statt 0,525

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Dies sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Das Ortsbild bleibt gewahrt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 08:18 Uhr