Errichtung einer Pergola, Fl.Nr. 1730/3, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 35) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2020 ö 2.6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtskräftigen Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“ 1. Änderung.

Die Bauherren planen den Anbau einer Pergola (Grundfläche 3,60 x 5,12 m) auf der Südwestseite des bestehenden Wohnhauses.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen der Satzung ab:

  • Überschreitung der Baugrenzen im Südwesten um ca. 2 m und im Süden um ca. 1,0 m
  • Flachdach statt gleichgeneigtem Sattel- oder Walmdach mit 22 – 28 ° Dachneigung
  • Alulamellendach statt naturrote Dachziegeln

Zu den Abweichungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus ortsplanerischer Sicht können die Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Die Baugrenzenüberschreitung ist bedingt durch die Situierung des bestehenden Gebäudes und erscheint vertretbar.

Die Erschließung ist weiter gesichert. Das anfallende Niederschlagswasser ist unter Beachtung der textlichen Festsetzung Nr. 7 der Innenbereichssatzung auf dem Grundstück zu versickern.

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 08:18 Uhr