Neubau einer Schwimmhalle, Fl.Nr. 100, Gemarkung Rohrbach (Amtmannweg 7) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2020 ö 2.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 100, Gemarkung Rohrbach, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Neubau einer Schwimmhalle (Grundmaße 12 x 8 m, Pultdach mit 12° Dachneigung) geplant.

Nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Das Gebäude ist an den bestehenden Grundstücksanschluss der gemeindlichen Kanalisation und Wasserversorgung anzuschließen. Sollte auf Wunsch des Bauherrn ein eigener Wasser- und Kanalanschuss für das Gebäude gewünscht werden, so ist mit der Gemeinde Rohrbach eine Sondervereinbarung abzuschließen und die kompletten Kosten für den Anschluss (privater + öffentlicher Grundstücksanteil) sind laut gemeindlicher Wasser- und Entwässerungssatzung vom Bauherrn zu tragen.
Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 08:18 Uhr