Errichtung eines Satteldaches auf eine bestehende Flachdachkonstruktion der Garage, Fl.Nr. 215/102, Gemarkung Rohrbach (Lindenstraße 7) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2020 ö 2.10

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Turmberg“.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Satteldaches mit 30° Dachneigung auf seiner bestehenden Garage mit Flachdachkonstruktion.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

  • Abstimmung der Dachform mit Nachbargarage bei Errichtung an der Grundstücksgrenze

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht kann der erforderlichen Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen zugestimmt werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Ein Einfügen in die Umgebung bleibt gewährleistet.

Die Erschließung ist weiter gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 6 „Turmberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 08:18 Uhr