Anbau eines Wintergartens an die bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 215/121, Gemarkung Rohrbach (Eichenstraße 22 a) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 27.04.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Turmberg“.

Es ist der Anbau eines Wintergartens (Grundmaße 4,02 m x 3,67 m, Pultdach mit 1 - 2° Dachneigung, Unter- und Erdgeschoss) an die bestehende Doppelhaushälfte geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Pultdach statt Satteldach
  • Dachneigung 1 – 2 ° statt 18 – 44 °

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Der direkt betroffene Grundstücksnachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.  Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücknachbarn liegen größtenteils vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Turmberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 08:05 Uhr