Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 26/4, Gemarkung Rohr (Rohr 62a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Gambacher Straße“.
Der Bauherr plant an nord-westlichen Grundstücksgrenze die Errichtung eines Carportes (Grundfläche 3 x 6 m, Pultdach mit 10 – 20° Dachneigung, Dachdeckung mit Kunststoff-Platten).
Das Bauvorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Lage außerhalb der Baugrenzen
- Lage im privaten Grünstreifen der von baulichen Anlagen freizuhalten ist
- Lage im festgesetzten Bereich „geschlossene Strauch- und Baumpflanzung“
- Pultdach statt Satteldach
- Dachneigung 10 – 20° statt 35 – 42° wie Hauptdach
- Dachdeckung in Kunststoff-Platten statt naturroter Dachziegel oder ziegelrote Betonsteine
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind (isolierte) Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Die bestehende Ligusterhecke als Abgrenzung zur Straße bzw. Gehweg bleibt lt. Bauherrn bestehen.
Darüber hinaus ist eine Abweichung von der Vorschrift der Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 9 BayBO (Abstandsflächenrecht) erforderlich. Aus gemeindlicher Sicht wird hierzu die Zustimmung erteilt.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32 „Gambacher Straße“ sowie der Abweichung vom Abstandsflächenrecht das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.05.2020 08:05 Uhr