Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 132/69, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 16a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.
Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports an der westlichen Grundstücksgrenze (Grundfläche 3,30 x 6 m, Pultdach mit 10 – 13° Dachneigung).
Das Vorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Lage außerhalb der Baugrenzen
Pultdach statt Satteldach
Dachneigung 10 – 13° satt 35 – 42°
Blechdach statt naturrote Ziegeldeckung
Überschreitung der Grundflächenzahl 0,32 statt 0,30
Straßenseite Sichtschutz mit luftigen Holzlatten quer liegend statt Einfriedung mit Holzlattenzaun mit senkrechten Holzlatten
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind (isolierte) Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn lieben vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen, mit Ausnahme der Befreiung zur Einfriedung, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.05.2020 08:05 Uhr