Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 242/78, Gemarkung Rohrbach (Moosäcker 42) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Moosäcker II“.
Der Bauherr plant die vorhandene Terrasse mit einer Stahlkonstruktion und Glas zu überdachen (Grundfläche 3 x 7,20 m).
Das Vorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- die Baugrenze wird um ca. 1,5 m überschritten
Pultdach statt Satteldach
Dachneigung 8° statt 35 – 42°
Dacheindeckung mit Glas statt ziegelroter Tonziegel oder Dachsteine
Glaswand an der Nord-West Seite statt Putz, Beton oder Holzverschalung
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind (isolierte) Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.
Die Unterschrift des betroffenen Grundstücksnachbaren wurde nicht eingeholt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Moosäcker II“ das gemeindliche E
invernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.05.2020 08:05 Uhr