Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 74/24, Gemarkung Rohrbach (Am Pfannenstiel 2) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 27.04.2020 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Pfannenstiel II“.

Es ist geplant die bestehende Terrasse mit Sicherheitsglas zu überdachen (Grundfläche 8,45 x 3,00 m und 6,90 x 2,50 m).

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Pultdach statt Satteldach
  • Dachneigung 10° statt 38 – 44°
  • Dacheindeckung mit Glaselementen anstatt der im Bebauungsplan geforderten naturroten bis rotbraunen Ziege l

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Pfannenstiel II“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 08:05 Uhr