Erlass einer Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020/2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2020 ö 4

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung am 13. Mai 2020 wurde den Gemeinderäten ein Entwurf der Geschäftsordnung mit Stand vom 04.05.2020 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen waren farblich markiert. Die wichtigsten Änderungen wurden damals im Gemeinderat erläutert.

Änderungsanträge:
1. In der Sitzung vom 13.05.2020 wurden folgende Änderungswünsche bzw. Anmerkungen vorgebracht:

a) zu §§ 9 und 13: Erhöhung der Befugnisse der Ausschüsse und des 1. Bürgermeisters:
Auf Anfrage wurden beispielhaft einige Fälle der jüngsten Vergangenheit dargestellt, wo die vorgeschlagene Bewirtschaftungsbefugnis zu einer Entlastung des Gemeinderats beigetragen hätte.

b) zu § 21 Abs. 2: Neuaufnahme von Live-Stream-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen:
Hier wurde gewünscht, dass die jetzt verbindlich formulierte Festlegung auf Livestream-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen, als Option (nach Prüfung der Rahmenbedingungen) umformuliert wird.

c) zu § 25 Abs. 1: Einladung nur mehr per Mail:
Es wurde vereinzelt gewünscht, dass die bisherige schriftliche Einladung mit der Tagesordnung beibehalten werden soll, um am Sitzungstag mitschreiben zu können. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass gern ein PDF-Dokument mit der Ladung per Mail versendet werden könne.


2. Mit dem angehängten Schreiben hat die SPD-Fraktion einige Änderungen/Ergänzungen vorgetragen. Diese Punkte wurden vom 1. Bgm Keck und den Fraktionssprechern gemeinsam diskutiert. Die abgesprochenen Punkte wurden in roter Markierung gleich in die beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung mit Stand vom 28.05.2020 aufgenommen. Zur Beschlussfassung verbleibt somit noch:

a) zu § 34 Abs. 3 Satz 2:
Hier wurde vorgeschlagen, dass in den Protokollen grundsätzlich das Abstimmungsverhalten der GR-Mitglieder festgehalten werden soll. Die Formulierung sollte daher lauten:
„In der Niederschrift wird das Abstimmungsverhalten insofern festgehalten, dass die Stimmgewichtung mit den wenigeren Stimmen namentlich im Protokoll erfasst wird“.


Diese Änderungswünsche bzw. Diskussionspunkte wurden in den beiliegenden Entwurf der Geschäftsordnung mit Stand vom 28.05.2020 eingearbeitet und farbig markiert. Zu diesen Punkten wurde im Einzelnen Beschluss gefasst.

Beschluss 1

Die Erhöhung der Befugnisse in den §§ 9 und 13 wird wie dargestellt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Livestream-Übertragungen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen werden als „Kann-Bestimmung“ in § 21 Abs. 2 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Gemeinderatsmitglieder werden nur mehr elektronisch zu den Sitzungen eingeladen (§ 25 Abs. 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

In der Niederschrift wird das Abstimmungsverhalten insofern festgehalten, dass die Stimmgewichtung mit den wenigeren Stimmen namentlich im Protokoll erfasst wird (§ 34 Abs. 3 Satz 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten nichtöffentlichen Sitzung über die Entscheidungen über Erlass, Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung mit den heute beschlossenen Änderungen. Eine Ausfertigung der beschlossenen Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 11:16 Uhr