An- und Umbau des best. Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus, Fl.Nr. 132/29, Gemarkung Fahlenbach (Semptstraße 16) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.
Es ist ein Anbau (Grundmaß 5 x 9 m) mit Dachterrasse auf der Ostseite des Wohngebäudes geplant und die Errichtung von Dachaufbauten auf dem bestehenden Wohnhaus (je Gebäudeseite eine Schleppgaube Breite 6,50 m).
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Überschreitung der Grundflächenzahl 0,35 statt max. 0,30
Dachform, Anbau Flachdach bzw. Dachaufbauten mit Pultdach statt Satteldach
Dachneigung bei Dachaufbauten 10° bzw. Anbau keine Dachneigung statt 35 – 42°
Dachdeckung Dachaufbauten mit Kupferblech bzw. Anbau o. Eindeckung statt Naturroter Dachziegel
Stellplätze außerhalb der Baugrenzen
Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 22 „Etzwiesen“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr