Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung, Fl.Nr. 103/45, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 20) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“.

Der südliche Teil des Grundstückes soll entlang der angrenzenden Grundstücksgrenze zum Doppelhausnachbarn und auf einem Teilbereich von 5 m Länge an der straßenseitigen Grundstücksgrenze mit einem Stabmattenzaun in Anthrazit mit einer Höhe von 1 m eingefriedet werden. Auf einer Länge von 2,50 m sollen an der straßenseitigen Grundstücksgrenze Gabionen mit einer Höhe von 1,40 m Höhe errichten werden. Auf dem Grundstück ist geplant die Grundstückszufahrt mit der Errichtung eines Stabmattenzaunes bzw. im vorderen Teilbereich der Grundstückszufahrt mit Gabionen vom Garten abzugrenzen.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Baugrenzenüberschreitung mit der Errichtung des Zaunes auf dem Grundstück
  • Als Einfriedung sind lt. Bebauungsplan nur Holzlattenzäune mit einer Höhe einschl. Sockel von max. 1, 0 m Höhe bzw. sind Zwischenzäune als Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,10 m Höhe erlaubt. Mit dem Stabmattenzaun wird hier vom Material gegenüber der Festsetzung abgewichen, mit den Gabionen zusätzlich noch von der festgesetzten Höhe.

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die erforderliche Befreiung zur Errichtung des Stabmattenzaunes kann aus Sicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen das Einvernehmen erteilt werden, zumal der betroffene Grundstücksnachbar dem Vorhaben zugestimmt hat.
Mit der Errichtung der Gabionen mit einer Höhe von 1,40 m an der straßenseitigen Grundstücksgrenze im Bereich der Ein- und Ausfahrt entstehen aus Sicht der Verwaltung eingeschränkte Sichtverhältnis. Beim Ausfahren aus dem Grundstück in die öffentliche Straße ist die Leichtigkeit und Sicherheit des fließenden Verkehrs durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse beeinträchtigt. Aus gemeindlicher Sicht kann eine Befreiung nicht erteilt werden.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“ mit Ausnahme der Befreiung zur Errichtung der Gabionen das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr