Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1125/40, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 1a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Raiffeisenstraße“.
Es ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Grundmaße 6,49 x 3,62 m, Sicherheitsglas, Pultdach mit 10° Dachneigung) geplant.
Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Der beantragten Abweichung der Abstandsfläche an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Doppelhaushälfte kann aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Raiffeisenstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Der beantragten Abweichung der Abstandsfläche wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr