Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.Nr. 958, Gemarkung Rohrbach (Moosäcker 1) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Bahndamm – Moorweg“.
Es ist geplant an der östlichen Grundstücksgrenze 4 Sichtschutzelemente (Breite 1,80 m und Höhe 1,60 m) aus Kiefernholz zu errichten. Teilweise soll zwischen den Elementen zur Auflockerung mit einer Goldfruchtpalme (Höhe ca. 1,30 m) bepflanzt werden.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Als Einfriedung sind lt. Bebauungsplan nur Holzlattenzäune bis einer max. Höhe incl. Sockel von 1,10 m zulässig. Als Zwischenzäune sind auch Maschendrahtzäune bis 1 m Höhe zulässig. Mit der gegenständlichen Planung wird hiervon von der festgesetzten Höhe und
Ausführung des Zaunes abgewichen.
Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die erforderliche Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Der betroffene Grundstücksnachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm – Moorweg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr