Errichtung eines Unterstandes an der Schulbushaltestelle in der Fahlenbacher Straße, Ortsbesichtigung Alternativ-Standort


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Errichtung eines Unterstandes an der Schulbushaltestelle in der Fahlenbacher Straße wurde in der Bauausschusssitzung vom 03.02.2020 behandelt. Auf die Sitzungsniederschrift wird an dieser Stelle verwiesen. Man war sich einig, dass eine Überdachung an der jetzigen Haltestelle nur einem Teil der Schüler eine Unterstellmöglichkeit bietet.
Es ist zu prüfen ob durch eine Verlegung der Haltestelle an einen anderen Standort die Errichtung eines Untersandes für alle Schüler (ca. 50 Realschüler und Gymnasiasten) realisiert werden kann.

Als Alternativ-Standort ist die Fl.Nr. 1116/4, Gemarkung Rohrbach (Trafostation an der Fahlenbacher Straße, Eigentümer Bayernwerk) bzw. gegenüber auf dem alten BayWa-Gelände vorgeschlagen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung ist darüber zu entscheiden.

Laut Landratsamt Pfaffenhofen wird die Haltestelle „Fahlenbacher Straße“ von drei öffentlichen Linienbussen und einem Kleinbus (Zubringer Ottersried – Rohrbach) angefahren.
 
Bei Verlegung einer Haltestelle mit öffentlichen Linien ist zu beachten:
  • Die Örtlichkeiten müssen vor Ort mit Landratsamt, Polizei, den Busunternehmern und dem Straßenbaulastträger besichtigt und beraten werden.
  • Alle Busunternehmen müssen bei der Regierung einen Antrag auf Fahrplanänderung stellen und ihre Fahrpläne anpassen (Kosten tragen die Busunternehmer).
  • Es ist zu prüfen, ob der zumutbare Fußweg von 3 km für alle Schüler noch eingehalten werden kann.

Auch an den Alternativ-Standorten stehen der Gemeinde keine öffentlichen Grundstückflächen zur Verfügung für die Errichtung eines Wartehäuschens. Es ist für alle Schüler dieser Haltestelle eine langfristige Lösung anzustreben, um den anfallenden Verwaltungsaufwand bei einer evtl. Verlegung der Haltestelle zu rechtfertigen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Eigentümer der Fl.Nr. 132, Gemarkung Rohrbach zu erkundigen, ob er der Errichtung eines Wartehäuschens auf seiner Teilfläche zustimmt und dann dem Bauausschuss zur weiteren Entscheidung in einer seiner nächsten Sitzungen vor legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr