Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Hochbehälters und Abbruch des Bestandsbehälters, Fl.Nr. 1590, Gemarkung Fahlenbach (St. Kastl) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 27.07.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Die Wasserversorgung Waaler Gruppe plant auf der Fl.Nr. 1590 der Gemarkung Fahlenbach den Neubau eines Hochbehälters. Der Bestandsbehälter soll nach Fertigstellung des Neubaus abgebrochen werden.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Der Neubau des Hochbehälters ist erforderlich, dass die Wasserversorgung der Waaler Gruppe auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Ortsplanerisch Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern . Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Der Antrag wurde wegen seiner Dringlichkeit bereits im Wege der laufenden Verwaltung zur  Genehmigung an das Landratsamt Pfaffenhofen weitergeleitet.

Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 15.09.2020 11:06 Uhr