Erweiterung einer Maschinenhalle, Fl.Nr. 271, Gemarkung Rohr (Rohr) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 10.09.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Es ist die Erweiterung der 2009 errichteten landwirtschaftlichen Halle Richtung Westen geplant. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Vorhaben wie auch 2009 um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt. Diese sind dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Die Zufahrt erfolgt über den angrenzenden öffentlichen Feldweg und ist für den zu erwartenden Grundstücksverkehr aus Sicht der Gemeinde ausreichend. Ein Anspruch auf etwaigen Ausbau des Feldweges wird durch die gemeindliche Zustimmung zum Bauvorhaben nicht begründet.
Bei Bedarf eines Anschlusses an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung sind die gesamten Kosten (privater und öffentlicher Grundstücksteil) vom Bauherrn zu tragen, da das Grundstück i.S. der Wasser- und Entwässerungssatzung nicht erschlossen ist. Hierfür ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Der Bauantrag wurde auf Grund seiner Dringlichkeit bereits im Wege der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Pfaffenhofen weitergeleitet.

Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 29.10.2020 09:08 Uhr