Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagen, Fl.Nr. 13/1, Gemarkung Gambach (Gambach 20) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 10.09.2020 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Das Vorhaben ist als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 13,99 x 10,99 m, Erd- und Dachgeschoss, Satteldach mit 42° Dachneigung) und 2 Garagen (Grundmaße 6,61 x 6,74 m, Satteldach mit 42° Dachneigung) geplant.
Für das Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid (VA II 20111213, VL II 20181817) vor.

Die beabsichtigte Bebauung auf dieser Teilfläche rundet die Bebauung am östlichen Ortsrand ab. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist Bedingung. Das Grundstück wird derzeit nicht durch die öffentliche Kanalisation erschlossen (öffentliche Kanalleitung ist ca. 30 m westlich vom Baugrundstück entfernt). Die Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses sind komplett vom Bauherrn zu tragen (privater und öffentlicher Grundstücksteil). Hierzu wu rde mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abgeschlossen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern . Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 09:08 Uhr