Antrag auf Anbringung von Markierungen bzw. weiteren Beschilderungen an Radwegen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 10.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an folgenden Fuß- und Radwegen vor.

  1. Kreuzung Bahnhofstraße/Am Bahndamm
Die auf dem Radweg ortseinwärts fahrenden Radler müssen die Straße queren, um in die Bahnunterführung zu kommen (roter Pfeil) oder weiter Richtung Bahnhof zu kommen (blauer Pfeil). Hier muss die Straße wegen der Einbahnstraßenführung samt Verkehrsinsel zwei Mal gequert werden.
Lösungsvorschlag: Anbringung roter Markierung auf der Straße sowie ggf. Beschilderung, die auf den Radweg aufmerksam macht

  1. Kreuzung Bahnhofstraße/Zufahrt westlicher Parkplatz
Hier liegt die gleiche Situation vor: die Radfahrer müssen die Zufahrt queren. Hier kann es zu gefährlichen Situationen durch abbiegende Autofahrer kommen.
Lösungsvorschlag: Anbringung roter Markierung auf der Straße sowie ggf. Beschilderung

  1. Ende des Radweges/Einscheren in die Bahnhofstraße:
Ende des Radwegs, Radfahrer müssen in Bahnhofstraße einscheren. Wo genau endet der Radweg, an der Einmündung zum Parkplatz oder erst nach der Brücke beim Anwesen „Bahnhofstraße 39a? Egal wo, die Radfahrer müssen in die Bahnhofstraße einscheren; Lösungsmöglichkeiten:
  • ggf. roten Streifen oder andere Markierung auf die Bahnhofstraße ziehen, Beschilderung
  • wenn Radwegende bei Zufahrt zum Parkplatz: Tempo 30 in der Bahnhofstraßen schon etwas vorziehen, damit die Autos an der Stelle schon langsamer sind

  1. Fuß-/Radweg am neuen Kreisverkehr
Auch hier wären Markierungen auf der Fahrbahn sicherlich hilfreich, um auf querende Radfahrer aufmerksam zu machen.

Der Bauausschuss wird die Örtlichkeiten im Rahmen einer Exkursion in Augenschein nehmen und über die Anträge entscheiden.

Die Maßnahmen an der Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21) sind letztinstanzlich vom Landkreis Pfaffenhofen als zuständiger Baulastträger zu prüfen und zu entscheiden. Für die Anbringung von Markierungen für querende Radfahrer am neuen Kreisverkehr an der Staatsstraße sieht das Staatliche Bauamt Ingolstadt keinen Handlungsbedarf, zumal auf freier Strecke an Staatsstraßen keine derartigen Markierungen aufgebracht werden. Zudem würde ansonsten die Verkehrssicherheit am Kreisverkehr negativ beeinträchtigt werden, da die Radfahrer bei einer Querungs-Markierung folglich Vorfahrt gegenüber dem fließenden Verkehr hätten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt sich von Verkehrsexperten (Polizei und Landratsamt) beraten zu lassen. Die Empfehlung wird dem Gremium zur weiteren Entscheidung mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 09:08 Uhr