Vorstellung und Beschlussfassung zur Planung zum Schutz vor Außengebietswasser (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das IB Steinbacher wurde mit der Prüfung des Schutzes der Wohnbebauung des künftigen 2. Bauabschnittes im Baugebiet „Schelmengrund“ vor abfließendem Außengebietswasser beauftragt. Das erarbeitete Maßnahmenkonzept wurde von Herr Trayer vom IB Steinbacher in der Sitzung vorgestellt. Auf die beiliegende Präsentation als Anlage zu diesem TOP im RIS wird verwiesen.

Herr Trayer erläuterte ausführlich das erarbeitete Lösungskonzept unter Darlegung des Ist- und Plan-Zustandes der Außengebietswasser-Thematik einschließlich einer Kostenbetrachtung. Das Konzept wurde vom IB Steinbacher bereits mit dem WWA Ingolstadt vorabgestimmt.  

Im Wesentlichen gliedert sich das Konzept in folgende Eckpunkte:
  • Zum Schutz der geplanten und bestehenden Bebauung ist im Bereich der Fl.Nr. 256, Gemarkung Rohrbach, die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich, da hier der größte Wasserabfluss zu erwarten ist. Hierzu wurden zwei Gestaltungsvarianten (für ein 50 oder 100jähriges Regenereignis – HQ 50 oder 100) aufgezeigt. Das Becken würde als Erdbecken errichtet werden (Eingrabung in den Boden), da laut WWA Ingolstadt von einem klassischen Dammbecken (Regenrückhaltebecken mit aufgeschütteten Erddämmen) oberhalb der geplanten/bestehenden Bebauung in der Hanglage abgeraten wird (höherer technischer Ausführungsaufwand, Schutz vor Abrutschen etc.). Der Flächenbedarf des Regenrückhaltebeckens hat jedoch unweigerlich die Reduzierung des zur Verfügung stehenden Spielplatzbereiches zur Folge. Die in diesem Bereich angedachte Anlage einer ökologischen Ausgleichsfläche kann erfreulicherweise aufrechterhalten werden (Doppelnutzung mit Regenrückhaltebecken laut Untere Naturschutzbehörde zulässig).
Im Gemeinderat galt es den auszuführenden Hochwasserschutz (HQ 50 oder 100) festzulegen. Die Kosten für ein HQ 100-Becken belaufen sich auf etwa netto 88.900,- EUR bzw. für ein HQ 50-Becken auf etwa netto 77.360,- EUR.  
  • Nördlich der geplanten Parzelle 83 ist die Anlage eines kleinen Absetzbeckens im Vorfeld der Einleitung in die Regenwasserkanalisation geplant.
  • Zum Schutz des sonstigen Baugebietsrandes vor abfließendem Oberflächenwasser ist die Anlage von Entwässerungsmulden außerhalb des Baugebietes geplant, die temporär bis zur Fortsetzung der weiteren Baugebietsabschnitte verbleiben und über Pachtverträge (analog 1. Bauabschnitt) gesichert werden. Lediglich im Bereich der Parzellen 77-80 ist eine Errichtung einer Entwässerungsmulde nicht außerhalb des Baugebietes möglich, so dass diese in den BPL-Umgriff verschoben werden muss (als öffentliche Fläche oder integrierter Teil der Privatgärten). Die Entwässerungsmulden werden an die geplante Regenwasserkanalisation angeschlossen bzw. ein kleiner Teil im südlichen Bereich kann in das bestehende RRB am Serbenweg noch einfließen.
  • Die Gesamtkosten aller Schutzmaßnahmen vor Außenbereichswasser (Regenrückhaltebecken inkl. Entwässerungsmulden) belaufen sich auf etwa 165.000,- EUR brutto, wobei Herr Trayer hier auf eine Kostenschwankung von +/- 40 % verwies, da noch keine detaillierte Planung vorliegt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt das Konzept des IB Steinbacher zum Schutz des künftigen 2. Bauabschnittes im Baugebiet „Schelmengrund“ vor Außengebietswasser. Das geplante Regenrückhaltebecken soll dabei auf einen 100jährigen Schutz (HQ 100) ausgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr