Vorstellung und Diskussion über das Energiekonzept (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 08.10.2019 mit der Thematik „Energieversorgung im Baugebiet Schelmengrund – 2. BA“ beschäftigt. Das IB Steinbacher wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Das erarbeitete Energiekonzept wurde von Herr Veh vom IB Steinbacher in der Sitzung vorgestellt. Auf die beiliegende Präsentation als Anlage zu diesem TOP im RIS wird verwiesen.

Das Konzept basiert auf dem Vorschlag der Grundwassernutzung in Form einer zentralen Anlage im Baugebiet mit entsprechendem Wärmenetz. Dezentrale Grundwasserwärmepumpen je Grundstück können sich gegenseitig beeinflussen (Grundwasserbrunnen) aufgrund der erforderlichen Mindestabstände zueinander, so dass im Baugebiet nur eine beschränkte Zahl von Systemen nutzbar sein werden.
Ein gemeinsames Wärmenetz kann dabei in 2 Varianten betrieben werden. Bei Variante 1 wird ein Grundwasser-Wärmemetz (GW-Netz) ohne zentrale Wärmepumpe errichtet (Vorlauftemperatur 12° bei ca. 1 % Wärmeverlust, Übergabe in dezentrale WP-Übergabestation in jedem Gebäude), bei Variante 2 ein GW-Netz mit einer zentralen Wärmepumpe (Vorlauftemperatur 30° bei bis zu 12 % Wärmeverlust) in Form eines „kalten Nahwärmenetzes“. Beim Endabnehmer kommt jedoch stets die volle Vorlauftemperatur an, da die angegebenen Wärmeverluste durch eine höhere Einspeiseenergie ausgeglichen werden.

Bei den durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde ein Grundwasservorkommen bei ca. 8-15 m Tiefe ab Geländeoberkante bei einer Mächtigkeit von 16-28 m und einer mittleren bis geringen Durchlässigkeit festgestellt. Zudem sind hohe Manganwerte (Risiken von Ablagerungen v.a. am Schluckbrunnen) zu verzeichnen. Letztlich müsste eine Vorplanung zur Vordimensionierung und Risikoabschätzung samt Erkundungsbohrungen und Pumpversuchen durchgeführt werden, um aussagkräftige Informationen zu einer etwaigen zentralen Grundwassernutzung zur Baugebietsversorgung zu erhalten. Den Kostenaufwand hierzu schätzt Herr Veh auf ca. 20.000,- EUR netto.

Im weiteren Verlauf des Vortrages zeigte Herr Veh die Kostensituation (Erschließungs- und Betriebskosten) aller insgesamt vier untersuchten Varianten (Grundwassernetz / kaltes Nahwärmenetz / Luft-Wärmepumpen / Gasthermen und Solaranlagen) auf.

Um die Wirtschaftlichkeit des Nahwärmenetzes im Vergleich zu alternativen Einzellösungen zu erreichen, bedarf es möglichst vieler Anschlussnehmer. Ein Anschluss- und Benutzungszwang (ähnlich wie bei der Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung) kann im Bebauungsplan nur festgesetzt werden, wenn es sich um einen kommunalen Betreiber der Anlage handelt. Ansonsten stünde es der Gemeinde nur offen, in ihren Kaufverträgen einen Anschluss- und Benutzungszwang zu vereinbaren. Den sonstigen privaten Grundstückseigentümern bliebe dies jedoch frei zu entscheiden. Ansonsten könnte eine Gewinnung weiterer Anschlussnehmer nur durch sonstige Maßnahmen (z.B. keine Verlegung von Erdgas im Baugebiet, hohe Lärmschutzauflagen für Luftwärmepumpen im Bebauungsplan) versucht werden.

Zur weiteren Vorgehensweise ist nunmehr vom Gemeinderat zu entscheiden, ob das Projekt weiterverfolgt werden soll. Probebohrungen, Vorplanung inkl. Risikoabschätzung und Kostenschätzung sowie Anpassung des Bebauungsplanentwurfes (Platz für zentrale Heiztechnik, ggf. Anpassung Festsetzungen) wären dann zunächst die anschließenden Schritte, ehe man Fördermittel beantragen müsste und in die Endplanung samt Umsetzung einsteigen kann.

Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr