Übertragung der Befugnis der Gemeinde Rohrbach zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 01.07.2020 | ö | 3.5.2 |
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach überträgt gemäß § 46 Abs. 4 BauGB die ihr kraft Gesetzes zustehende Befugnis zur Durchführu
ng der Umlegung für das Gebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (ADBV PAF). Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Gemeinde werden per Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem ADBV PAF geregelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr