Übertragung der Befugnis der Gemeinde Rohrbach zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.5.2

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach überträgt gemäß § 46 Abs. 4 BauGB die ihr kraft Gesetzes zustehende Befugnis zur Durchführu ng der Umlegung für das Gebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (ADBV PAF). Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Gemeinde werden per Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem ADBV PAF geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr