Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“.
Die Änderung betrifft folgenden Bereich:
- Bereich Fl.Nrn. 1696/4 und 1696/Teilfläche, Gemarkung Rohrbach:
- Erweiterung der Baugrenzen im nördlichen Bereich der Fl.Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach, entsprechend des Raumbedarfs des Anbaus
- Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung Richtung Norden durch Aufnahme der angrenzenden Teilfläche aus der Fl.Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 22/22a) zur Verschiebung der an sich hier festgesetzten Baumpflanzung (Ortsrandeingrünung)
- Festsetzung einer Firstrichtung in Ost-West-Richtung für den Anbau
- Gesamter Geltungsbereich der Innenbereichssatzung:
Zulassung von Stellplätzen auch außerhalb der Baugrenzen
Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Das Ing.-Büro Zwingler, Pfaffenhofen, wird mit der Erstellung der Satzungsänderung bea
uftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr