Vorstellung und Genehmigung der Verkehrsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Herr Czerwenka vom Ing.-Büro Steinbacher stellte den Planungsstand zur Verkehrsplanung samt Straßenraumbepflanzung zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ vor. Ebenso wurde die aktuelle Kostenschätzung aufgezeigt. Auf die beiliegende Präsentation – die Anlage zu diesem TOP ist (abgelegt im RIS) - wird verwiesen.

Es wurde nochmals ein kurzer Überblick über die bereits in der Sitzung vom 03.03.2020 gefassten Einzelbeschlüsse über Straßenführung, Querschnittsaufteilung der einzelnen Erschließungsstraßen und –wege usw. aufgezeigt. Bei den beiden Haupterschließungsstraßen A und F wird aufgrund des vorliegenden Baugrundgutachtens (teilweise Bodenaustausch von 0,5 bis 1 m erforderlich) und des hier größeren Verkehrsaufkommens (PKW und LKW) auf die höhere Belastungsklasse 1,0 (statt 0,3 wie in den Nebenstraßen) gesetzt.
Eine Änderung gegenüber der im März vorgestellten Entwurfsfassung hast sich bei der Straße I ergeben. Dies weist aufgrund des profilgleichen Anschlusses an die Bestandsstraße „Schelmengrund“ eine Fahrbahnbreite von 6 m auf. Im weiteren (östlichen) Verlauf wurde die Breite auf 4,25 m reduziert, da auf diesem Teilstück kein Wohngrundstück unmittelbar erschlossen wird und so weniger in den bestehenden Grüngürtel eingegriffen werden muss. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

In der heutigen Sitzung galt es im Rahmen der Planungsvorstellung noch diverse Einzelpunkte zu diskutieren und zu beschließen.


  1. Bestehender Wendeplatz an der Straße „Schelmengrund“ (1. BA)

Es gilt zu entscheiden, was mit dem bestehenden Wendeplatz samt Grünfläche am östlichen Ende der Straße „Schelmengrund“ im 1. Bauabschnitt passieren soll. Seitens der Planer wird vorgeschlagen, diesen zurückzubauen und die bestehende wie auch im 2. BA geplante Straßenraumgestaltung (1,50 m Gehweg + 2 m breiter Mehrzweckstreifen mit Baumpflanzungen) fortzusetzen. Darüber hinaus wird angeregt, die östliche Teilfläche hiervon (ca. 25 m²) der angrenzenden Parzelle (Bezeichnung „Parzelle 15“ nach derzeitigem Entwurfsstand) im 2. Bauabschnitt im Hinblick auf eines homogenen Parzellenzuschnitts (westliche Führung der Grundstücksgrenze) zuzuschlagen (bedingt eine Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. BA“ im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“).

Beschlussvorschlag:
  1. Der bestehende Wendeplatz an der Straße „Schelmengrund“ soll zurückgebaut und wie in der Planzeichnung dargestellt umgestaltet werden (Fortführung Gehweg und Mehrzweckstreifen mit Baumpflanzungen).
  2. Die bezeichnete östliche Teilfläche (ca. 25 m²) wird der angrenzenden Parzelle (Bezeichnung „Parzelle 15“ nach derzeitigem Entwurfsstand) im 2. Bauabschnitt zugeschlagen. Über die Verwendung der restlichen Teilfläche entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise einhellig zu.

Beschluss:
  1. Der bestehende Wendeplatz an der Straße „Schelmengrund“ soll zurückgebaut und wie in der Planzeichnung dargestellt umgestaltet werden (Fortführung Gehweg und Mehrzweckstreifen mit Baumpflanzungen).
  2. Die bezeichnete östliche Teilfläche (ca. 25 m²) wird der angrenzenden Parzelle (Bezeichnung „Parzelle 15“ nach derzeitigem Entwurfsstand) im 2. Bauabschnitt zugeschlagen. Über die Verwendung der restlichen Teilfläche entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.

Abstimmungsergebnis: 18:0 angenommen


  1. Ausführung der wasserführenden Fahrbahnränder

Hier wurden vom Ing.-Büro Steinbacher 4 Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufgezeigt. Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 03.03.2020 grundsätzlich für die „Weilheimer Kante“ ausgesprochen, wobei die Details erst noch in der gegenständlichen Entwurfsplanung abzustimmen waren. Herr Czerwenka sah bei der „Weilheimer Kante“ insbesondere die Gefahr des Überschwappens in die Grundstücke (aufgrund des schräg gestellten Zweizeilers) bei Starkregen, was bei dem hängigen Gelände durchaus zu Problemen führen könnte. Bei der „Homburger Kante“ ist der hohe Fugenanteil zu nennen. Höhere Baukosten sind bei beim „Tiefbord mit Einzeiler“ sowie der „Gußasphaltrinne“ zu nennen, wobei letztere bei starken Längsneigungen ungeeignet zum Einbau erscheinen.

Beschlussvorschlag:
Die wasserführenden Fahrbahnränder im 2. BA werden als „Homburger Kante“ ausgeführt. Der Beschluss vom 03.03.2020 gilt diesbezüglich somit insoweit als aufgehoben.

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat diskutierte die Thematik sehr intensiv. 2. Bürgermeister Hochmuth schlug per Antrag zur Geschäftsordnung die Ausführung mittels „Tiefbord mit Einzeiler“ vor; über diesen Antrag wurde sogleich abgestimmt.

Beschluss:
Die wasserführenden Fahrbahnränder im 2. BA werden als „Tiefbord mit Einzeiler“ ausgeführt.

Abstimmungsergebnis: 1:18 angenommen
Gegenstimmen: gesamter Gemeinderat mit Ausnahme von 2. Bgm. Ralf Hochmuth

Nach weiterer intensiver Diskussion und Abwägung der einzelnen Punkte sprach sich der Gemeinderat letztlich mehrheitlich für die „Homburger Kante“ aus, zumal diese bereits im 1. BA verbaut wurde und daher das gleiche System im 2. BA fortgesetzt werden sollte.

Beschluss:
Die wasserführenden Fahrbahnränder im 2. BA werden als „Homburger Kante“ ausgeführt. Der Beschluss vom 03.03.2020 gilt diesbezüglich somit insoweit als aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 17:2 angenommen
Gegenstimmen: Jana Manderscheid / Ralf Hochmuth


  1. Ausführung des Weges D (Weg zum Kirchenweg)

Die als „Weg D“ in der Planung betitelte fußläufige Verbindung zum Kirchenweg weist ein starkes Gefälle auf (bis ca. 25 %). Aufgabe für das Planungsbüro war es daher, gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus der Sitzung vom 03.03.2020 eine Lösung möglichst ohne Treppenanlagen zu finden. Herr Czerwenka schlägt die Ausführung des Weges mit flachen Zwischenpodesten (ca. je 1,50 m lang, ca. 2 % Gefälle) in regelmäßigen Intervallen (ca. je 5 m lang, ca. 25 % Gefälle) vor. Zur seitlichen Einfassung des Weges ist die Errichtung von Palisaden erforderlich. Herr Czerwenka wies allgemein daraufhin, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch anderweitig keine Barrierefreiheit erreicht werden kann. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag:
Der Weg D (Fußweg zum Kirchenweg) wird in regelmäßigen Intervallen mit flachen Zwischenpodesten ausgeführt.

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat begrüßte die treppenlose Wegeführung. So kann auch die maschinelle Durchführung des Winterdienstes ermöglicht werden. Es wurde nachgefragt, wie der Einmündungsbereich in den Kirchenweg abgesichert werden könnte. Die Anbringung einer Schranke wurde hier als passend erachtet.

Beschluss:
Der Weg D (Fußweg zum Kirchenweg) wird in regelmäßigen Intervallen mit flachen Zwischenpodesten ausgeführt.

Abstimmungsergebnis: 19:0 angenommen


  1. Ausführung der Wege zum Spielplatz / Anliegerwege („Kanaltrassen“)

Herr Czerwenka erläuterte kurz die Wegeführung zum Areal mit dem geplanten Regenrückhaltebecken sowie dem Spielplatz. Aufgrund der noch ausstehenden Detailplanung zum RRB sowie der offenen Gestaltung der Restfläche zur Anlage eines Spielplatzes konnte in der Sitzung noch keine Endfassung der Wegeführung aufgezeigt werden. Derzeit wird u.a. geprüft, ob die ursprünglich geplante Wegeführung durch die bestehende Grünzunge (Biotop) vermieden (hier wäre auf jeden Fall eine Treppenanlage erforderlich) und stattdessen der Weg entlang der Parzellen 50-52 (Anliegerweg/“Kanaltrasse“) geführt werden kann. Die Wege sollen mit einer wassergebundenen Decke ausgeführt und letztlich an die sich ergebende weitere Planung entsprechend angepasst werden.
Weiter wird vorgeschlagen, die zur Kanaltrassenführung geplanten Anliegerwege (Wege zwischen den Grundstücksreihen) als (öffentliche) Graswege auszubilden.

Beschlussvorschlag:
  1. Die Wege im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens und Spielplatzes werden den Anforderungen entsprechend angeordnet und ausgeführt (z.B. wassergebundene Decke).
  2. Die zur Kanaltrassenführung geplanten Anliegerwege werden als Graswege ausgebildet.

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat zeigte sich mit der dargestellten Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss:
  1. Die Wege im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens und Spielplatzes werden den Anforderungen entsprechend angeordnet und ausgeführt (z.B. wassergebundene Decke).
  2. Die zur Kanaltrassenführung geplanten Anliegerwege werden als Graswege ausgebildet.

Abstimmungsergebnis: 19:0 angenommen


  1. Straßenbaum-Konzept

Das vom IB Steinbacher aufgestellte Straßenbaum-Konzept sieht vor, je Straßenzug eine eigene Baumart zu etablieren, um so eine unterschiedliche Gestaltung der Straßenräume in einer gestalterischen Vielfalt zu erreichen. So erhält jeder Straßenzug „seinen eigenen Baum“. Hierbei kommen nur geeignete Bäume gemäß der GALK-Liste zur Ausführung. Die Standorte sind dabei in der weiteren Planung grundsätzlich noch flexibel (wegen Grundstückszufahrten, Spartenverlegung etc.).  

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Straßenbaum-Konzept zu.

Diskussionsverlauf:
Weitere Fragen oder Anregungen zum vorgestellten Straßenbaum-Konzept wurden seitens des Gemeinderates nicht vorgebracht.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Straßenbaum-Konzept zu.

Abstimmungsergebnis: 19:0 angenommen

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen und Straßenraumbepflanzung zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“. Das IB Steinbacher wird mit der Fertigstellung der Planung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr