Herr Hanke vom Ing.-Büro Steinbacher stellte den Planungsstand zur Entwässerungsplanung zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ vor. Ebenso wurde die aktuelle Kostenschätzung aufgezeigt. Auf die beiliegende Präsentation – die Anlage zu diesem TOP ist (abgelegt im RIS) - wird verwiesen.
Im Baugebiet werden ca. 1.750 m Schmutzwasserkanäle (DN 250, Material „PP-Kunststoff“) sowie ca. 1.850 m Regenwasserkanäle (DN 300-500, Stahlbetonrohre aufgrund der hydraulischen Anforderungen) verbaut. Die Regenwasserzisternen sind in Anbetracht der bestehenden Folgekanäle nötig, um eine gedrosselte (verzögerte) Abgabe ins Kanalnetz zu erreichen. Die RW-Kanalisation wurde unter Berücksichtigung der bestehenden planerischen Vorbetrachtungen der weiteren Bauabschnitte (auf ein 3jähriges Regenereignis) ausgelegt. Zusätzlich wurde noch standardmäßig eine Nachbetrachtung der Abwasserplanung auf ein 20jähriges Regenereignis vorgenommen, wobei etwaige Rückstauungen oder Überläufe aus der Kanalisation hierbei grundsätzlich nicht festgestellt werden konnten. Bei einem noch größeren Regenereignis (50- oder 100jähriges Regenereignis) läuft das Oberflächenwasser zwingend auf der Straße. Daher bietet die gewählte „Homburger Kante“ hier den größten zusätzlichen Schutz.
In der heutigen Sitzung galt es
im Rahmen der Planungsvorstellung noch folgende Einzelpunkte zu diskutieren und zu beschließen.
- Regenwasserzisternen
Die Regenwasserzisternen sind – wie oben erwähnt – unerlässlicher Teil der Gesamtkonzeption der Regenwasserkanalisation. Es kommen sog. „Regenwasserretentionszisternen“ mit einem Fassungsvermögen von rund 8 m³ (DN 2500; 3 m³ Rückhaltevolumen und 5 m³ Speichervolumen für Eigennutzung; 0,5 l/s Drosselung) zur Ausführung. Die Zisternen sind im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen und werden im Rahmen der Erschließungsmaßnahme ausgeführt.
Beschlussvorschlag:
Für jede Parzelle wird eine Regenwasserzisterne im Bebauungsplan festgesetzt und im Rahmen der Erschließungsmaßnahme ausgeführt.
Diskussionsverlauf:
Im Gemeinderat wurden einzelne Fragen zur Thematik von Hr. Hanke beantwortet.
Beschluss:
Für jede Parzelle wird eine Regenwasserzisterne im Bebauungsplan festgesetzt und im Rahmen der Erschließungsmaßnahme ausgeführt.
Abstimmungsergebnis: 20:0 angenommen
- Öffentlicher Anliegerweg bei Parzellen 1-4 („Kanaltrasse“)
Im Zuge der weiteren Entwässerungsplanung hat sich herausgestellt, dass auch bei den Parzellen 1-4 nur eine Entwässerung über die nördliche Grundstücksseite möglich ist. Daher bedarf es hier ebenfalls der Errichtung eines öffentlichen „Anliegerweges zur Führung der Kanaltrasse“ (parallel der nördlichen Grundstücksseite der Parzellen 1-3; Parzelle 4 schließt unmittelbar daran an) – analog der geplanten Ausführung der bereits beschlossenen „Kanaltrassenwege“ (gem. GR-Beschluss vom 03.03.2020).
Beschlussvorschlag:
Entlang der nördlichen Grundstücksseiten der Parzellen 1-3 wird ein öffentlicher Weg zur Kanaltrassenführung - analog der geplanten Ausführung der bereits beschlossenen „Anliegerwege/Kanaltrassenwege“ – vorgesehen.
Beschluss:
Entlang der nördlichen Grundstücksseiten der Parzellen 1-3 wird ein öffentlicher Weg zur Kanaltrassenführung - analog der geplanten Ausführung der bereits beschlossenen „Anliegerwege/Kanaltrassenwege“ – vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: 20:0 angenommen