Vorstellung und Genehmigung der Wasserversorgungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Herr Hanke vom Ing.-Büro Steinbacher stellte den Planungsstand zur Wasserversorgungsplanung zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ vor. Ebenso wurde die aktuelle Kostenschätzung aufgezeigt. Auf die beiliegende Präsentation – die Anlage zu diesem TOP ist (abgelegt im RIS) - wird verwiesen.

Das Wasserleitungsnetz wird eine Länge von ca. 1.500 m aufweisen. Die Wasserleitungen werden auf DN 100-200 dimensioniert und in PE ausgeführt.

In der heutigen Sitzung galt es im Rahmen der Planungsvorstellung noch folgende Einzelpunkte zu diskutieren und zu beschließen.


  1. Druckerhöhungsanlage

Die Planung wie auch Probemessungen haben gezeigt, dass für den 2. Bauabschnitt wohl eine Druckerhöhungsanlage erforderlich wird. Insbesondere die Mehrfamilienhäuser rund um den Quartiersplatz könnten sonst nicht ausreichend versorgt werden. Spätestens bei Bauabschnitt 3+4 wäre eine Druckerhöhungsanlage (DEA) ohnehin zwingend erforderlich, von der auch die damalige Vorplanung zum Baugebiet bereits ausging. Im Herbst wird die beauftragte Rohrnetzberechnung für das gesamte Versorgungsnetz vorliegen, die dann endgültig Aufschluss über das Erfordernis einer DEA geben wird. Aus heutiger Sicht ist jedoch von einer DEA auszugehen, so dass hierfür im Baugebiet ein idealer Standort östlich der bestehenden Grünzunge gewählt wurde (hier steht ausreichend Vordruck an). Die DEA soll als Gebäudehochbau ausgeführt werden, um so einen praxisgerechten Betrieb sicherstellen zu können.
Hr. Hanke schlägt weiter vor, dass Wasserversorgungsnetz im Baugebiet so flexibel zu bauen, dass z.B. der nördlichere (nicht so hoch gelegene) Bereich ohne einer DEA auskommen kann, jedoch im Bedarfsfall (z.B. Brand) mittels Schiebereinrichtungen druckerhöht werden kann. Die Details hierzu werden mit den Wassermeistern der Stadtwerke Pfaffenhofen noch abgeklärt.    

Beschlussvorschlag:
Im 2. Bauabschnitt wird eine Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung als Gebäudehochbau am bezeichneten Standort ausgeführt und im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.

Diskussionsverlauf:
Im Gemeinderat wurde das Erfordernis einer DEA intensiv diskutiert. Einzelne bezweifelten die Notwendigkeit in Anbetracht der vergleichbaren älteren Baugebiete mit ähnlicher Topographie. Hr. Hanke bekräftige die Notwendigkeit nochmals anhand der heutigen Messstandards und Vorgaben. Weiter bestätigte der Fachmann auf Nachfrage, dass der jetzt gewählte Standort für die DEA auch in Hinblick auf die BA 3+4 passend sei und für die weiteren Bauabschnitte keine weiteren Anlagen erforderlich werden. Es kam zudem die Frage auf, ob vom Gebäude der DEA Lärmemissionen ausgehen werden in Anbetracht der angrenzenden Nachbarbebauung. Hr. Hanke führte aus, dass die Anlage schallgedämmt ausgeführt wird und keine größeren Lärmquellen (z.B. Notstromaggregat) beinhaltet.

Zu Letzt wurde sich im Gemeinderat erkundigt, wie die Kosten der DEA umgelegt werden. Kämmerin Beate Schilling erläuterte, dass die Kosten für die DEA auf die Bauabschnitte 2-4 anteilsmäßig auf die Erschließungskosten umgelegt werden.

Beschluss:
Im 2. Bauabschnitt wird eine Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung als Gebäudehochbau am bezeichneten Standort ausgeführt und im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 19:1 angenommen
Gegenstimme: Johann Alt


  1. Löschwasserbereitstellung

Die Gemeinde ist verpflichtet, eine Löschwasserversorgung von 48 m³/h über die Dauer von 2 Stunden sicherzustellten. Damit sind Wohngebäude mit max. 3 Geschossen abgegolten. Für die höheren Gebäude (z.B. Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen) müsste infolgedessen eine ergänzende Löschwasserbereitstellung auf den jeweiligen Privatgrundstücken (Löschwassertanks) vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag:
Ein über den zu gewährleistenden Löschwasser-Grundschutz (von 48 m³/h für 2 Stunden) hinausgehender Löschwasserbedarf ist durch den Objekteigentümer zu veranlassen.

Diskussionsverlauf:
Im Gemeinderat wurde hierüber intensiv diskutiert, insbesondere die Praxisumsetzung in einem Brandfall. Es kam daher die Frage auf, ob nicht generell an der Geschossfestsetzung für die Mehrfamilienhäuser etwas geändert werden sollte. Aufgrund der ohnehin anstehenden Überarbeitung der Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan (siehe TOP 3.1) mit hieraus ggf. resultierenden neuen Erkenntnissen einigte man sich, die Entscheidung über diesen TOP zurückzustellen und zu gegebener Zeit wieder auf die Agenda zu setzen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Vorplanung für die Wasserversorgung zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“. Das IB Steinbacher wird mit der Fertigstellung der Planung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr