Vorstellung und Entscheidung über diverse Änderungspunkte zum Bebauungsplanentwurf *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Planerin Fr. Rommeiss erläuterte diverse Änderungspunkte zum Bebauungsplanentwurf, die sich z.T. basierend auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergeben haben und im Vorfeld der noch ausstehenden Abwägung besagter Stellungnahmen zu diskutieren und zu beschließen waren. Auf die beiliegende Präsentation – die Anlage zu diesem TOP ist (abgelegt im RIS) - wird verwiesen.

  1. Festsetzung Straßenbäume

Aktuell sind rund 50 Bäume im Straßenraum geplant bei einer Straßenlänge von ca. 1.400 m. Etwa alle 30 m ist ein Baum vorgesehen, wobei die Standorte flexibel wählbar bleiben. Die Bäume müssen den Anforderungen der GALK-Kiste entsprechen (für Straßenräume geeignete Bäume).  

Beschlussvorschlag:
Dem Festsetzungsvorschlag zu den Straßenbäumen wird zugestimmt.

Beschluss:
Dem Festsetzungsvorschlag zu den Straßenbäumen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 20:0 angenommen


  1. Artenschutz-Maßnahmen

Im westlichen Teilbereich des Baugebietes (Böschungsfläche) wurde der Lebensraum einer Zauneidechse festgestellt, welche auf der Roten Liste steht. Durch den Biologen wurde 1 Tier gesichtet. Das Naturschutzrecht schreibt in so einem Fall vor, dass Schutzmaßnahmen für den 10-fachen gesichteten Tierbestand zu ergreifen sind, so die Planerin Fr. Rommeiss.

Diese sind konkret:
  • Bereitstellung eines Habitats von 1.500 m² (z.B. innerhalb der geplanten ökologischen Ausgleichsfläche) mit 10 Quartieren und entsprechender Umpflanzung (Schutz vor Zugang)
  • Böschung/Ranken westlich der Parzellen 77-80 als öffentliche Grünfläche festsetzen (zzgl. Fläche für Wartungsweg mit integrierter Entwässerungsmulde, ca. 3 m Breite) mit Anbindung der Quartiere
  • Aufstellen eines Reptilienzauns während der Bauphase
  • Bauarbeiten außerhalb der Winterruhe

Darüber hinaus sind weitere Artenschutz-Maßnahmen zu beachten:
  • vor Fällung von Bestandsbäumen Begutachtung auf Fledermäuse
  • Ausgleich der bestehenden Habitate durch Nistkästen für Vögel bzw. Fledermauskästen für Fledermäuse
  • Ausgleich der gefällten Bäume 2:1, bei Obstbäumen 1:1

Beschlussvorschlag:
Den vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf:
Im Gemeinderat entbrannte eine lebhafte Diskussion über die Eidechsensichtung, insbesondere über die diesbezüglichen enormen Artenschutzmaßnahmen. Eine „automatische Multiplikation“ von einem gesichteten Tier auf 10 vermuteten Tieren wurde ebenso als überzogen gesehen wie der enorme Flächenbedarf für die Ausgleichs-Habitate. So bliebe von dem ursprünglich geplanten Spielplatzareal – welches ohnehin bereits durch das notwendige Regenrückhaltebecken verkleinert werden musste – kaum etwas übrig. „Bei allem Respekt für den Natur- und Artenschutz dürfen unsere Kinder auch nicht zu kurz kommen“, so die einhellige Meinung im Gremium. Es wird daher das nochmalige Gespräch mit dem Biologen und der Unteren Naturschutzbehörde ersucht, insbesondere wegen der Rechtslage. Es sollte geprüft werden, inwieweit der bestehende Ranken als Habitat für die Zauneidechsen umfunktioniert werden kann oder auch über den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgezogen werden kann.

Beschluss:
Die Thematik rund um die Zauneidechsen samt Artenschutzmaßnahmen wird zunächst zurückgestellt; hier sind nochmals Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Biologen zu führen. Den sonstigen vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 20:0 angenommen


  1. Höhenfestsetzungen

Bisher wurde die Höhenlage der Gebäude nur durch Festsetzungen von Abgrabungen/Aufschüttungen und einer max. Wand- bzw. Gebäudehöhe geregelt. Dies erscheint lt. Planerin Fr. Rommeiss noch nicht ausreichend. Problem hierbei ist, dass kein eindeutiger (unterster) Höhenbezugspunkt definiert ist und gerade bei Veränderungen des natürlichen Geländes dies zu Problemen im Vollzug führen könnte. So fordert u.a. auch das Landratsamt Pfaffenhofen in seiner Stellungnahme weitere Regelungen hierzu, insbesondere die Erarbeitung und Festsetzung von Geländeschnitten.
Fr. Rommeiss zeigte anhand von Geländeschnitten Beispiele über die Gebäudesituierung auf. Geplant ist die Festsetzung einer konkreten Höhenkote für jeder Parzelle, abgestimmt auf die Höhenlage der Verkehrsanlagen und zulässigen Aufschüttungen/Abgrabungen. In diesem Zusammenhang sollte die Erstellung der Geländeschnitte abgewartet werden, bevor über die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse für die Mehrfamilienhäuser (s. TOP 2.3 hinsichtlich Löschwasserversorgung) nochmals entschieden wird.

Die Erstellung der Geländeschnitte stellt eine besondere Leistung nach der HOAI dar und gilt folglich als Zusatzauftrag. Das Büro OPLA schlägt eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitraufwand vor.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Modifizierung der Höhenfestsetzungen zu. Das Büro OPLA wird mit der Durchführung der Arbeiten (Abrechnung nach Zeitaufwand) beauftragt.

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat nahm die detaillierten Ausführungen von Fr. Rommeiss zustimmend zur Kenntnis und sah ebenfalls die Notwendigkeit zur Durchführung der weiteren Planungsleistungen. Das Ergebnis ist dann wieder dem Gemeinderat vorzustellen und hierüber Beschluss zu fassen. Hinsichtlich der Honorarabrechnung zeigte sich der Gemeinderat nach Beantwortung einer Nachfrage hierzu einverstanden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Modifizierung der Höhenfestsetzungen zu. Das Büro OPLA wird mit der Durchführung der Arbeiten (Abrechnung nach Zeitaufwand) beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 20:0 angenommen

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr