Erlass der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 27.06.2018 ist in § 7 Abs. 4 geregelt, dass die Benutzungsgebühren zum 01.09.2016 und danach alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TvÖD) angeglichen werden.
Die Gehälter wurden zum 01.04.2019 um 3,1 % und zum 01.03.2020 um 1,1 % erhöht. Insgesamt ergibt sich damit eine Erhöhung von 4,2 % im Vergleich zu 2018. Um diesen Faktor werden die Benutzungsgebühren zum 01.09.2020 angepasst.

Vom Bistum Augsburg, das für die Verwaltung des Kindergarten Löwenzahns zuständig ist, wurde empfohlen, künftig auf die Geschwisterermäßigung (§ 7 Abs. 3) zu verzichten.

Bislang wurden Familien mit mehreren Kita-Kindern wie folgt gefördert:

§ 7 Höhe der Gebühren und soziale Staffelung der Gebühren

  1. Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) eine der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen, wird die Benutzungsgebühr für das zweite Kind um monatlich 30 % gesenkt und für jedes weitere Kind ganz erlassen.

Mit dieser Förderung wollte die Gemeinde Rohrbach Familien mit mehreren Kindern fördern und diese finanziell entlasten.

Seit 01.08.2018 gewährt der Freistaat Bayern den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat 250 €, ab dem dritten Kind 300 € pro Monat als Familiengeld. Diese Leistung wird gewährt zur besseren Unterstützung der Familien vor allem für die Erziehung und Bildung. Zitat Zentrum Bayern und Familie (ZBFS): “Denn Eltern wissen selbst am besten, ob sie das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote für ihr Kind ausgeben wollen.“

Zudem gibt es seit 01.01.2020 für Krippenkinder das Bayerische Krippengeld. Damit werden Eltern mit monatlich bis zum 100 € bei den Krippengebühren entlastet.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.02.2020 intensiv über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen diskutiert. Der Ausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Am 03.06.2020 hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über den Wegfall der Geschwisterermäßigung beraten. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und beschloss, dass die Geschwisterermäßigung ab 01.09.2020 entfällt.

Die Elternbeiräte haben gemäß dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG ein Anhörungsrecht. Die Elternbeiratsvorsitzenden der beiden gemeindlichen Einrichtungen wurden mit Schreiben vom 19.06.2020 über die geplanten Änderungen informiert und um Stellungnahme bis 08.07.2020 gebeten.

Der Elternbeirat des Kindergartens Sternschnuppe gab folgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Keck, sehr geehrter Gemeinderat,

hiermit möchte ich in Vertretung des Elternbeirates des Kindergarten Sternschnuppe Stellung zur geplanten Änderung bei der Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen beziehen.
Wir haben ihren Vorschlag innerhalb des Elternbeirates diskutiert und sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass wir diesem Vorschlag nicht zustimmen.
 
Die Argumentation "hinkt" hier an einigen Stellen. Weshalb ordnet sich die Gemeinde dem Bistum Augsburg unter, sollte nicht die Gemeinde die Vorgaben machen und die Träger der Kindertageseinrichtungen dazu bewegen diesen Vorgaben zu folgen? Das Familiengeld oder auch das Krippengeld sollten doch nicht dazu hergenommen werden, um den Geschwisterbonus aufzuheben, dies ist ganz sicher anders vom Freistaat angedacht, wie auch in ihrem Schreiben aus den Worten des Zentrum Bayern und Familie bereits zitiert wurde und deshalb kein hinreichendes Argument den Geschwisterbonus zu streichen.
Des weiteren geben sie in ihrem Schreiben vom 19.06.20 ja an, was Zweck dieses Bonus war bzw. ist. Zitat: „Mit dieser Förderung wollte die Gemeinde Rohrbach Familien mit mehreren Kindern fördern und diese finanziell entlasten.“ Was konkret spricht nun dagegen diese Förderung von Familien aufrecht zu erhalten?
 
Der Elternbeirat spricht sich alternativ zur Beibehaltung des Geschwisterbonus für eine einkommensabhängige Gestaltung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen aus. Ziel sollte doch sein, die Familienfreundlichkeit der Gemeinde mindestens zu erhalten oder sogar zu verbessern.
Ein weiterer Verbesserungsvorschlag seitens des Elternbeirates ist es, den Geschwisterbonus unabhängig von der gleichzeitigen Nutzung der Kindertageseinrichtungen zu gestalten.
 
Zusammenfassend sieht der Elternbeirat Sternschnuppe in dem Vorschlag einzig eine Verschlechterung, die einem familienfreundlichen und somit lebenswerten Rohrbach entgegenwirkt. Bitte diskutieren Sie dies nochmal im Gemeinderat und berücksichtigen die gemachten Vorschläge.
 
Gerne kommen zu dieser Diskussion Mitglieder des Elternbeirates dazu. Vielen Dank im vorab für die Berücksichtigung dieser Stellungnahme
  
Mit freundlichen Grüßen
 
Thomas Jerichow in Vertretung des Elternbeirates des Kindergarten Sternschnuppe“

Die Stellungnahme des Elternbeirats der Kinderkrippe Sonnenschein ging am 20.07.2020 ein. Sie ist dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr