Landratsamt Pfaffenhofen - Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Regionaler Grünzug:
Die gegenständlichen Flächen liegen im Bereich eines Regionalen Grünzuges, eines landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und im Schwerpunktgebiet des regionalen Biotopverbundes. Regionale Grünzüge sollen durch Siedlungsvorhaben und größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden.
Die Abwägung des Gemeinderates vom 08.10.2019 wird von der Fachstelle zur Kenntnis genommen. Sollte die Planung an dieser Stelle verbleiben, wird angeregt, die Flächen mit einer ausreichend breiten Ein- und Durchgrünung zu versehen. Dies ist in der Planung darzustellen.

Abwägung:
Die Fachstelle regt an, dass sollte die Planung an dieser Stelle verbleiben, die Fläche mit einer ausreichend breiten Ein- und Durchgrünung zu versehen.
Durch die Ausweisung der Fläche für Extensivgrünland, der festgesetzten allseitigen Eingrünungsmaßnahmen sowie der allgemein nur geringen Versiegelung der Flächen durch PV-Module kann seitens der Gemeinde von einer ausreichenden Ein- und Durchgrünung auf der überplanten Fläche ausgegangen werden. Darüber hinaus folgt die Gemeinde auf Bebauungsplanebene der Empfehlung des LRA, Abtl. Bauplanungsrecht, und wird an der Nordseite der PV-Module eine Baum-/Strauchpflanzung mit bis zu 20 % Bäumen festsetzen.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

Beschluss:
Die Anregungen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 16:3 angenommen

Gemeinderatsmitglied Josef Daniel war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gegenstimmen: Elke Kaindl / Peter Otto / Anton Kiermeier


  1. Ein- und Durchgrünung:
Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete [...] soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z. B. Staub, Spritz- bzw. Düngemittelabdrift, Blendwirkung, etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).
Die Abwägung des Gemeinderates vom 08.10.2019 wird zur Kenntnis genommen. Zur schonenden Einbindung der Anlage in Natur und Landschaft und zur Abschirmung sowie zur Sicherstellung der Vernetzung von Biotopstrukturen wird daher angeregt, eine Eingrünung jeweils auf allen Seiten mit mindestens 10 m Breite darzustellen.

Abwägung:
Seitens der Gemeinde erscheint diese Eingrünungsmaßnahme, mit mindestens 10 m Breite, zu massiv. In östlicher Richtung grenzt der Geltungsbereich an Flächen der Bahn an, wodurch durch Wurzelwerk oder Baumwurf Schäden am Bahndamm entstehen könnten. Daher wird auf dieser Seite komplett auf Gehölzpflanzungen verzichtet. Sollte es zu Blendwirkungen kommen, sind diese durch anderweitig geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Auch in den anderen Richtungen wird aufgrund der Lage eine mindestens 10 m breite Eingrünung eher kritisch gesehen. Geplant ist eine mindestens 5 m breite Eingrünung, wobei eine Blendwirkung ausgeschlossen werden muss. Dennoch sieht die Gemeinde aufgrund der Lage solch eine Eingrünung kritisch. Innerhalb des Geltungsbereiches würden Flächen für eine Eingrünung verloren gehen, welche aus Sicht der Gemeinde offengehalten werden sollten. Daher wird an der bisherigen Eingrünung von 5 m Breite festgehalten, wobei eine Blendwirkung ausgeschlossen werden muss. Dies ist sicherzustellen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Planung mindestens 8 Meter Grünstreifen sowie eine mehrreihige Strauchpflanzung zwischen den Solarmodulen und der Grundstücksgrenze stehen. Dadurch kann seitens der Gemeinde keine Notwendigkeit abgeleitet werden, weitere Maßnahmen durchzuführen.
Darüber hinaus folgt die Gemeinde auf Bebauungsplanebene der Empfehlung des LRA, Abtl. Bauplanungsrecht, und wird an der Nordseite der PV-Module eine Baum-/Strauchpflanzung mit bis zu 20 % Bäumen festsetzen.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

Beschluss:
Die Anregungen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 16:3 angenommen

Gemeinderatsmitglied Josef Daniel war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gegenstimmen: Elke Kaindl / Peter Otto / Anton Kiermeier


  1. Risikogebiet gem. Wasserhaushaltsgesetz:
Es ist zu prüfen, ob die im Umgriff vorhandenen Flächen gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Risikogebiete in der 8. Flächennutzungsplanänderung z.B. entweder nachrichtlich übernommen oder vermerkt werden müssen.
Die Fachstelle nimmt die Abwägung des Gemeinderates vom 08.10.2019 zur Kenntnis. Die Anregungen zu den Risikogebieten werden aufrechterhalten. Auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 02.11.2018 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Abwägung:
Die im Umgriff der Planung vorhandenen Flächen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (z.B. HQ100) wurden auf Ebene des Bebauungsplanes in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Weitere Anpassungen auf FNP-Ebene werden für nicht erforderlich gehalten.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Fachstelle werden entsprechend der Abwägung beachtet. An der Planung wird generell festgehalten.

Beschluss:
Die Anregungen der Fachstelle werden entsprechend der Abwägung beachtet. An der Planung wird generell festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 16:3 angenommen

Gemeinderatsmitglied Josef Daniel war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gegenstimmen: Elke Kaindl / Peter Otto / Anton Kiermeier


  1. Begründung:
Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ist noch nicht ausreichend. Die Abwägung des Gemeinderates vom 08.10.2019 zu den Anregungen wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Fachstelle genügt der Umweltbericht in dieser Form - insbesondere bezüglich der Änderungen der BauGB-Novelle 2017 - nicht den Anforderungen. Die Anregungen diesbezüglich werden daher aufrechterhalten. Auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 02.11.2018 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Abwägung:
Der Umweltbericht, welcher den Unterlagen beigefügt wurde, entspricht nicht exakt der Struktur nach § 2 Abs. 4 und § 2 a Satz 2 Nummer 2 BauGB. Der Umweltbericht, wird insbesondere bezüglich der Änderungen der BauGB-Novelle 2017 geprüft und ggf. redaktionell angepasst. Generell wird der Umweltbericht den gesetzlichen Anforderungen jedoch gerecht, auch wenn er strukturell abweicht.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen der Fachstelle werden entsprechend der Abwägung beachtet. An der Planung wird generell festgehalten.

Beschluss:
Die Anregungen der Fachstelle werden entsprechend der Abwägung beachtet. An der Planung wird generell festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 16:3 angenommen

Gemeinderatsmitglied Josef Daniel war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gegenstimmen: Elke Kaindl / Peter Otto / Anton Kiermeier

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr