Bayerischer Bauernverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Bayerische Bauernverband als Träger öffentlicher Belange und als Interessenvertretung der bayerischen Landwirtschaft nimmt zum oben genannten Projekt wie folgt Stellung: Durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es zu Staubemissionen kommen. Des Weiteren kann es, durch die maschinelle Bearbeitung der angrenzenden Flächen, zu Steinschlägen und somit zu Beschädigungen der Solarmodule kommen. Die Bewirtschafter der angrenzenden Flächen müssen in jedem Fall von der Haftung ausgeschlossen werden. Der Betreiber hat die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen mit allen Konsequenzen zu dulden. Die Zufahrten zu den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen jederzeit gewährleistet sein. Auch während der Bauphase. Das Befahren der Wege und die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen müssen jederzeit problemlos möglich sein, auch mit überbreiten Maschinen. Bei dem Vorhaben ist darauf zu achten, dass die Grenzabstände bei Bepflanzung neben landwirtschaftlich genutzten Flächen laut „Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (AGBGB}, Art. 48, eingehalten werden. Weiterhin ist die Bepflanzung regelmäßig zurückzuschneiden, damit die Bewirtschaftung der Flächen und das Befahren der Wege durch die Landwirte auch zukünftig problemlos gewährleistet sind. Der Entwässerungsgraben im Norden angrenzend an die Fläche muss jederzeit geräumt werden können. Entsprechender Abstand von Einzäunung und Bepflanzung muss eingehalten werden. Es ist sicher zu stellen, dass die extensivierten Grünflächen des Solarparks nach Fertigstellung regelmäßig gepflegt werden, um eine Verunkrautung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu vermeiden. Wir bitten Sie, oben genannte Einwände, die die Landwirtschaft unmittelbar betreffen bei der Planung und Durchführung des Projekts zu berücksichtigen.

Abwägung:
Es werden seitens des Bayerischen Bauerverbandes keine Einwände erhoben. Die allgemeinden Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zum Haftungsausschluss wird zur Kenntnis genommen. Dies kann jedoch nicht auf Ebene der Bauleitplanung gelöst werden. Dies ist per privatrechtlicher Einigung zu lösen, was auch bereits umgesetzt wurde und die Haftungsfreistellungen mit den betroffenen Grundeigentümern ausgefertigt wurden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Planung mindestens 8 Meter sowie eine mehrreihige Strauchpflanzung zwischen den Solarmodulen und der Grundstücksgrenze stehen. Dadurch kann seitens der Gemeinde keine Notwendigkeit abgeleitet werden, weitere Maßnahmen durchzuführen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird weiterhin festgehalten, Änderungen sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr