Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Gemeinde Rohrbach plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 die Schaffung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 355, 356 und 357 der Gemarkung Waal.
Zur erneuten Beteiligung wurde ein Gutachten zur Blendwirkung vom Oktober 2019 Nr. ZE 190079-Vl der Zehndorfer Engineering GmbH vorgelegt. Das Ergebnis zeigt, dass sich durch die PV-Anlage keine gefährlichen Blendwirkungen auf den Straße- oder Bahnverkehr ergeben.

Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht folgende Würdigung:
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Blendgutachten erstellt, damit eine Blendwirkung gegenüber dem Straßenverkehr auf der Staatsstraße 2232 sowie der Bahnlinie ausgeschlossen werden kann. Dieses lag der Fachstelle vor.  Das Ergebnis zeigt, dass sich durch die PV-Anlage keine gefährlichen Blendwirkungen auf den Straße- oder Bahnverkehr ergeben.

Da aus Sicht des Immissionsschutzes damit keine weiteren Bedenken bestehen, kann von einer Zustimmung gegenüber der Planung ausgegangen werden.

Der Gemeinderat nahm  dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr