Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf ihre  Stellungnahme zur 8. Änderung zum übergeordneten Flächennutzungsplan vom 09.11.2018, an·welcher weiterhin festgehalten wird.

Abwägung:
Zu den vorgebrachten Anmerkungen ergeht folgende Würdigung:

Auf den Abwägungsvorschlag zur Flächennutzungsplanänderung, die sich wie folgt darstellt, wird verwiesen:
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände kommen aus der Sicht der Gemeinde nicht zum Tragen, da eine vom Veranlasser in Auftrag gegebene artenschutzfachliche Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass ein Brutversuch des Kiebitzes im Jahr 2018 ausgeschlossen werden kann.
Im Jahr 2018 sprach die Fachbehörde von einem Kiebitz, in der aktuellen Stellungnahme ist nun von „zwei verpaarten Individuen“ die Rede. Abgesehen davon, auf welcher Grundlage von verpaarten Individuen ausgegangen wird, ist die Annahme, dass ein Brutversuch stattfand nach den anerkannten Standards falsch. Laut Methodenstandards (Südbeck et al.) wären für diese Einstufung zwei Beobachtungen im Abstand von mindestens sieben Tagen erforderlich. Zudem schweifen Kiebitze zu dem genannten Zeitpunkt oft umher, wenn ihr ursprünglicher Brutplatz gestört wurde und damit die Brut beendet wurde (darauf deutet die späte Beobachtungszeit hin). Die Beobachtung der Fachbehörde weist daher eher auf ein nach Nahrung suchendes Tier hin. Dies lässt sich auch aus der Tatsache schließen, dass auch in den Jahren 2019 und 2020 keine Kiebitze mehr gesichtet wurden.
Auch die Angabe zur Brutzeit ist nicht richtig, die Brutzeit dauert in der Regel 26 – 29 Tage, die Jungen sind nach 35 – 40 Tagen flügge. Demnach hätten vorhandene Kiebitze einschließlich eventuell vorhandener Küken am 28.5. auf jeden Fall noch beobachtet werden können.
Auch die Aussage der Fachbehörde zur Standortreue ist nicht nachvollziehbar. Der Fachgutachter führt selbst ein bisher 4-jähriges Kiebitz-Monitoring auf einer Fläche von ca. 350 ha durch und kann bestätigen, dass der Kiebitz zwar in einem bestimmten Gebiet Standort treu ist, jedoch nicht flächenscharf. Der Brutplatz wird jährlich anhand der aktuellen Bewirtschaftung ausgewählt, was ebenfalls durch langjährige Untersuchungen belegt ist.
Die Schlussfolgerung, dass sich durch die Errichtung einer PV-Anlage der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern sollte ist auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse nicht nachvollziehbar.

Beschluss

Die Gemeinde hält aufgrund der Kartierergebnisse des Biologen sowie der oben genannten Aussagen weiter an der Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr