Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 6.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

Landwirtschaftlicher Teil:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zu o. g. Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken. An der schriftlichen Haftungsfreistellungserklärung des Betreibers zugunsten der Bewirtschafter der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen (vgl. Abwägung vom 16.12.2019) sollte festgehalten werden.

Forstfachlicher Teil:
Wie bereits in der Stellungnahme vom 29.10.2018 beschrieben, handelt es sich im nördlichen Teil der FI.Nr. 263/0 Gmk. Burgstall um Wald im Sinne d. Art. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG). Die Einzelbaumsignatur dieser Fliehe wurde, in der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 44 “Solarpark westlich Bruckbach“ sowie aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan entfernt. Damit sind keine Waldflächen von der vorliegenden Planung betroffen und es gibt aus forstlicher Sicht keine Einwendungen.

Abwägungsvorschlag:
Zu den vorgebrachten Anmerkungen ergeht folgende Würdigung:

Landwirtschaftlicher Teil:
Es werden seitens der Fachstelle keine Einwände erhoben. Der aufgeführte Hinweis zur schriftlichen Haftungsfreistellungserklärung wird zur Kenntnis genommen. Dies kann jedoch nicht auf Ebene der Bauleitplanung gelöst werden. Dies ist per privatrechtlicher Einigung zu lösen, was auch bereits umgesetzt wurde und die Haftungsfreistellungen mit den betroffenen Grundeigentümern ausgefertigt wurden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Planung mindestens 8 Meter sowie eine mehrreihige Strauchpflanzung zwischen den Solarmodulen und der Grundstücksgrenze stehen. Dadurch kann seitens der Gemeinde keine Notwendigkeit abgeleitet werden, weitere Maßnahmen durchzuführen.

Forstfachlicher Teil:
Da die Einzelbaumsignatur auf Fl.Nr. 263/0, Gemarkung Burgstall, aus der Plandarstellung herausgenommen wurde, bringt die Fachstelle keine weiteren Hinweise oder Einwände vor. Damit kann seitens der Fachstelle von einer Zustimmung gegenüber der Planung ausgegangen werden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird weiterhin festgehalten, Änderungen sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.09.2020 11:50 Uhr