Vorstellung der Planung und Entscheidung über Verbreiterung und Sanierung Sportweg unter Eiserner Brücke (Vertreter IB WipflerPlan sind anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 16.04.2020 sehr intensiv mit der Thematik befasst und damals beschlossen, dass die erforderliche hydraulische Überprüfung einer möglichen Sportwegverbreiterung durchgeführt werden soll. Auf der Basis dieser Ergebnisse ist dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sollte keine Straßenverbreiterung beschlossen werden, wird die ursprünglich angedachte Sanierung durchgeführt.

Das Gutachten zur hydraulischen Überprüfung liegt zwischenzeitlich vor und ist als Anlage dem TOP beigefügt. Im Ergebnis wurde festgestellt:
Durch die Verbreiterung des Sportweges muss auf einer Länge von ca. 40 m in den Böschungsbereich der Ilm eingegriffen werden. Durch diese Anpassungen ergeben sich keine Veränderungen in den Wasserspiegellagen bzw. am Überschwemmungsgebiet beim hundertjährlichen Hochwasserereignis der Ilm. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sind daher keine weiteren Maßnahmen notwendig, auf einen Ausgleich des Abflussquerschnitts (Verbreiterung auf der nördlichen Seite) kann verzichtet werden.

Aufgrund der Hydraulik würden somit keine wasserwirtschaftlichen Gründe gegen eine Straßenverbreiterung sprechen.

Der Vorentwurf zur Verbreiterung der Straße sieht vor, dass maximal ein Gehweg mit 1,50 m und eine Straße mit 4,50 m gebaut werden kann (Mindeststraßenbreite nach RASt 06). Die Planung wurde von Herrn Raven vom IB WipflerPlan im Detail erläutert (der Erläuterungsbericht und einige Pläne liegen dem TOP bei; Bestandsmaß der Straße ist 3,58 m, Schrammbord 0,63 m). Herr Raven führte aus, dass als weitere Alternative denkbar wäre, die bestehende Engstelle zu belassen aber anders aufzuteilen. So könnte die Fahrbahn auf 3,0 m reduziert und ein Gehweg mit max. 1,30 bis 1,40 m geschaffen werden. Dieser wäre mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ dann auch von den Radfahrern nutzbar. Die Förderung für die zweite Alternative wäre bei einer entsprechenden Begründung (Zwangsengstelle, anderweitige bauliche Lösung schwierig, Engstelle gut einsehbar von beiden Seiten…) denkbar. Dies müsste jedoch noch mit der Förderstelle verbindlich abgesprochen werden.

Der Kostenvergleich zwischen Straßensanierung mit und ohne Straßenverbreiterung sieht insgesamt folgendermaßen aus (der Fördersatz wurde „konservativ“ mit 40% berücksichtigt):

Sanierung
Kosten brutto
(incl Nebenkosen )
Förderung

Gemeindeanteil




a) ohne Verbreiterung
ca. 485.000
ca. 148.000

(370.000 förderfähig x 40%)
ca. 248.000




b) mit Verbreiterung
ca. 600.000

(davon Stützmauer
ca. 112.700)
ca. 193.000

(482.000 förderfähig x 40 %)
ca. 407.000

zusätzlich ca. 10.000 € w Aus -gleichsmaßnahmen


Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2021 vorgesehen. In den Kosten ist auch der Abbruch der alten Hebeanlage enthalten. In 2021 wird vom WWA IN auch der vorhandene Ilmabsturz auf Höhe des Wertstoffhofes durch eine Sohlrampe umgebaut, um die Durchgängigkeit der Ilm in diesem Bereich herzustellen. Die beiden Baumaßnahmen sind aufeinander abzustimmen.

Zur Entscheidungsfindung bezüglich der Straßenverbreiterung wird neben dem Kostenaspekt noch auf folgende Punkte hingewiesen:

a) lt. Auskunft der Polizeiinspektion Pfaffenhofen ist die Engstelle unter der Eisernen Brücke keine unfallträchtige Stelle (in den letzten Jahren 3 Jahren kein Unfall aktenkundig).

b) wenn die Bahn die Eisenbahnbrücke erneuert, wird die Brücke auch ohne Aufweitungsverlangen der Gemeinde auf der Sportwegseite um ca. 2,50 m breiter, so dass dann der Ausbau eines Gehwegs mit breiterer Straße möglich wäre. Der Neubau wird allerdings nicht vor 2035 stattfinden.

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr