Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Bereich der Einbeziehungssatzung Nr. 11 "Waal-Nord II" der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt.
Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm zu informieren.

In § 5 Hinweise Nr. 5 im Plan und Punkt 9.3 in der Begründung zur Innenbereichssatzung Nr. 11. wurden unsere Hinweise bereits übernommen.

Abwägung:
Die vorgebrachten Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde sind zur Kenntnis zu nehmen. Auf die erforderliche Information des Landratsamts Pfaffenhofen und des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt beim Auffinden von Bodenverunreinigungen wird in der Satzung bereits hingewiesen.

Beschluss

Die vorgebrachten Hinweise des Landratsamtes,  Bodenschutz, werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr