Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Waal. Mit der angestrebten Innenbereichssatzung ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 11, Gemarkung Waal, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waal mit einzubeziehen und diese für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus samt Garage zu überplanen. Das Planungsgebiet wird in der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rohrbach vom 23.06.2006 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Angrenzend im Süden sowie im Westen sind Dorfgebietsflächen dargestellt.
Im Nordwesten, mehr als 500 m entfernt, beendet sich auf dem Grundstück Flur Nr. 148, Gemarkung Waal ein Mastschweinestall. Der baurechtlichen Genehmigung 20060602 ist zu entnehmen, dass auf dem Betriebsgrundstück max. 1.492 Mastschweine gehalten werden dürfen. Die Schweinehaltung auf der Hofstelle in Waal (Flur. Nr. 8, Gemarkung Waal) ist nach Inbetriebnahme dieses Mastschweinestalls einzustellen. Eine überschlägige Ermittlung des einzuhaltenden Abstandes hinsichtlich Geruch nach VDI 3894 BI. 2 ergab, dass ein ausreichender Abstand vorhanden ist.

Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehungssatzung Nr. 11 „Rohrbach Waal-Nord II“ der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Die vorgebrachten Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr