Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen an der o. g. Planung keine grundsätzlichen Bedenken.
Der Hinweis unter § 5 Nr. 10 sollte folgendermaßen ergänzt werden:
Bedingt durch die Ortsrandlage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen
Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen, auch an Sonn- und Feiertagen zu rechnen.
Forstfachliche Belange sind nicht betroffen.
Abwägung:
Der Hinweis des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen ist zur Kenntnis zu nehmen. Unter § 5 Nr. 10 der Satzung sollte neben Lärm- und Geruchsimmissionen auch auf mögliche Staubimmissionen hingewiesen werden.
Beschluss
Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen sowie der textliche Hinweis in der Satzung unter § 5 Nr. 10 redaktionell um einen Hinweis auf mögliche Staubimmissionen ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr