Autobahndirektion Südbayern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Das Planungsgebiet weist einen Abstand von ca. 360 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 9 München - Nürnberg auf und befindet sich somit außerhalb der fernstraßenrechtlichen Zuständigkeit der Autobahndirektion Südbayern. Die
Autobahndirektion Südbayern hat keine Einwände.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung geltender Grenzwerte hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern oder dessen Bediensteten.
Abwägung:
Die vorgebrachten Hinweise der Autobahndirektion Südbayern sind zur Kenntnis zu nehmen und dem Bauherrn weiterzuleiten. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.
Beschluss
Die vorgebrachten Hinweise der Autobahndirektion Südbayern werden zur Kenntnis genommen und an den Bauherrn zur Kenntnisnahme weitergeleitet
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr