Bayerischer Bauernverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschließend 5.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen die Aufstellung der Innenbereichsatzung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken aus Sicht der Landwirtschaft.

Aufgrund der Ortsrandlage sind die Bauwerber aber auf ihre Duldungspflicht bzgl. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auch nachts und am Wochenende hinzuweisen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der benachbarten landwirtschaftlichen Fläche bei Anpflanzung und Eingrünung die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten sind. Dies bedeutet bei der Anpflanzung von Gehölzen einen Abstand von mindestens 4 Meter.

Abwägung:
Die Hinweise des Bayer. Bauernverbands sind zur Kenntnis zu nehmen. Unter Hinweis § 5 Nr. 10 wird bereits auf mögliche Lärm- und Geruchsimmissionen, wie auch auf mögliche Staubimmissionen, an Sonn- und Feiertagen hingewiesen. Der Hinweis sollte redaktionell noch auf die Nachtzeit und die Duldungspflicht ergänzt werden. Auf die erforderlichen Grenzabstände von Gehölzpflanzungen zu landwirtschaftlichen Flächen wird bereits in der Satzung hingewiesen.

Beschluss

Die Hinweise des Bayer. Bauernverbands werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis § 5 Nr. 10 wird hinsichtlich der Duldungspflicht, auch zur Nachtzeit,  redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr