Bürger XX


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Bauplan „Am Gießgraben“ hat sich dieses Jahr um Einiges verändert und wir möchten unsere Fragen/Bedenken äußern.
In der Begründung vom 01.07.2020 auf der Seite 24 steht zwar, dass das Gelände mit Regenwasserzisternen und Drain-Pflastern ausgestattet werden soll. Aber nichts über die tatsächliche Auslastung des Abwasserkanals in der Raiffeisenstraße. In der Raiffeisenstraße hatten wir in der Vergangenheit massive Probleme bei starken Regenfällen, weil der Kanal klein ist und teilweise auch wegen des Untergrundes gesunken ist.

Wurde der Kanal vermessen und geprüft?
Wie werden die Häuser angeschlossen?
Welche werden an die Raiffeisenstraße angeschlossen?
Wohin kommt das Abwasser der kleinen Straße, die vermutlich auch ein Gefälle hat?

Außerdem ist uns aufgefallen, dass öffentliche Parkplätze auf dem Gelände geplant sind. Haben Sie auch an ein Halteverbot ganz oben an der Mißbergstraße gedacht? Die Mißbergstraße wird in den Kindergartenöffnungszeiten stark befahren und bis jetzt gibt es links einige parkende Autos, die die Straße als „Park und Ride“ nutzen.

Abwägung:
Die vorgebrachte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend abgewogen.

Es sei zunächst darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich auf die erneut geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanes (dies sind gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2020 im Wesentlichen die Modifizierung der Festsetzungen zu den Abstandsflächen, Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten je Doppelhaushälfte sowie sonstige klarstellende Regelungen zur Errichtung von Doppelhäusern) abgegeben werden konnten. Hierauf wurde in der amtlichen Bekanntmachung hingewiesen. Die Aussagen in der vorgebrachten Stellungnahme zu den Themen „Abwasserbeseitigung“ und „Parksituation an der Mißbergstraße“ beziehen sich nicht auf die entsprechenden zur Auslegung bestimmten Bebauungsplan-Passagen und müssten damit grundsätzlich keiner Abwägung und Behandlung durch den Gemeinderat unterzogen werden.

Ungeachtet dessen möchte die Gemeinde dennoch die vorgebrachten Einwände einer Erörterung unterziehen.

Die Beseitigung des anfallenden Regen- und Schmutzwassers wird in der anstehenden Erschließungsplanung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse geplant und mit den Bau-Beteiligten abgestimmt. Hierbei wird auch der Anschluss an den Bestandskanal festgelegt, wobei die unmittelbar an die Raiffeisenstraße angrenzenden Parzellen nur die Anschlussmöglichkeit an den Kanal eben in der Raiffeisenstraße haben. Zur Entlastung des Mischwasserkanals bei Regenereignissen werden je Parzelle entsprechende RW-Zisternen errichtet und allein damit bereits eine Verbesserung der Bestandssituation erzielt. Die Grundstücke werden gemäß den gemeindlichen Vorgaben über Revisionsschächte an den öffentlichen Kanal fachgerecht angeschlossen.

Die etwaige Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie z.B. ein Halteverbot ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Diese Maßnahmen sind im Bedarfsfall zu prüfen und zu entscheiden. Bisher liegen der Gemeinde keine Anträge oder Beschwerden bezüglich der Parksituation in der Mißbergstraße vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr