Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 3.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird der Innenbereichssatzung in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Abfalltonnen sind an der Kreisstraße PAF 21 zur Abholung bereitzustellen. Eigentümerwege werden grundsätzlich von den Sammelfahrzeugen nicht befahren.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der genannte Abwicklungsvorgang zur Abfallentsorgung ist durch den Eigentümer bzw. Nutzer des Gebäudes auszuführen. Eine Änderung an der Planung bedarf es nicht. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.11.2020 10:09 Uhr