Anpassung der Mahngebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Über die Höhe der Mahngebühren soll turnusgemäß zu Beginn einer neuen Legislaturperiode beraten werden.

Letztmalig wurden die Mahngebühren am 20.09.2016 angepasst. Diese belaufen sich auf:

offene Beträge
Höhe Mahngebühr
bis 100 €
5 €
bis 500 €
15 €
bis 1.000 €
20 €
bis 5.000 €
30 €
ab 5.000 €
50 €


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.09.2020 über die Höhe der Mahngebühren beraten. In Anlehnung an das kommunale Kostenverzeichnis für die Anmahnung rückständiger Beträge wird empfohlen, die Mahngebühren wie folgt ab 01.11.2020 anzupassen:

offene Beträge
Höhe Mahngebühr
bis 50 €
5 €
bis 100 €
10 €
ab 500 €
20 €
ab 1.000 €
30 €
ab 2.000 €
50 €
ab 5.000 €
100 €




Die Mahnung ergeht etwa eine Woche nach Ablauf des Fälligkeitstages. Rechtsgrundlage bildet §  52 KommHV-Kameralistik.

§ 52
Verfahren bei zwangsweiser Einziehung
1Gehen Einnahmen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. 2Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, daß
1. die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrunde liegenden Bescheids ausgesetzt wird,
2. eine Stundung, Niederschlagung oder ein Erlaß in Betracht kommt.
3In diesen Fällen hat sie unverzüglich die Entscheidung der zuständigen Dienststelle herbeizuführen.

Beschluss

Die Gemeinde erhebt in Anlehnung an das kommunale Kostenverzeichnis für die Anmahnung rückständiger Beträge ab 01.11.2020 Mahngebühren in folgender Staffelung:

offene Beträge
Höhe Mahngebühr
bis 50 €
5 €
bis 100 €
10 €
ab 500 €
20 €
ab 1.000 €
30 €
ab 2.000 €
50 €
ab 5.000 €
100 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:09 Uhr