Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 2.1

Sachverhalt

In der bereits durchgeführten Feinuntersuchung zur Erarbeitung des interkommunalen, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IKEK) „Lebendige Dorfmitten PAF 2017“ wurden Beurteilungsgrundlagen und Handlungsbedarfe erarbeitet, die den strukturellen städtebaulichen Mangel einer „fehlenden“ lebendigen und von der Bevölkerung häufig genutzten Ortsmitte beschreiben. Der Abschlussbericht zum IKEK in der Fassung vom 15.03.2018 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2018 genehmigt.

Um die aufgestellten Planungsziele zu erreichen und so die festgestellten städtebaulichen Mängel im Sinne des § 136 BauGB zu beseitigen, bedarf es einen Bereich der Ortsmitte gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen. Zur Steuerung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sinne der Planungsziele ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (Bodenrecht §§ 152 - 156a BauGB) nicht erforderlich. In der Sanierungssatzung konnte deshalb die Anwendung dieser Vorschriften ausgeschlossen werden. Die Sanierung findet im vereinfachten Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträgern (§ 139 BauGB) statt.

Nach § 141 Abs. 3 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über die vorbereitenden Untersuchungen erforderlich. Dadurch entsteht u.a. gem. § 138 BauGB eine Auskunftspflicht der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer gegenüber der Gemeinde. Weitere Rechtsfolgen sind dem § 141 Abs. 4 BauGB zu entnehmen. Als vorbereitende Untersuchung kann die bereits durchgeführte Feinuntersuchung zum IKEK „Lebendige Dorfmitten PAF 2017“) herangezogen werden. Der räumliche Umgriff des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplanes. Daher ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur noch formell (nachträglich) zum Start des Verfahrens zum Erlass der Sanierungssatzung zu fassen und anschließend bekannt zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für den Bereich „Dorfmitte Rohrbach“ im Hinblick auf die Festlegung eines Sanierungsgebietes. Der räumliche Umgriff des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Die Bauverwaltung wird mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2020 16:24 Uhr