Parkplatzentwurf P + R Ost (Nähe Zeidlmaier) des Bürger-Arbeitskreises Ortsbild


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Parkplatz an der Ladehofstraße (Nähe Zeidlmaier) soll umgestaltet werden. Hierfür gibt es bereits einen Entwurf des Bürger-Arbeitskreises Ortsbild. Nach der Umgestaltung sollen den Bürgern ca. 82 Parkplätze (63 neu, 15 Bestand, 4 E-Auto) zur Verfügung stehen.

Gemäß einer ersten Kostenschätzung würden für die Umgestaltung des Parkplatzes mit Asphaltdecke Kosten in Höhe von ca. 165.707,50 € für die 67 neuen Parkplätze anfallen. Mit Schotterdecke belaufen sich die Kosten auf ca. 92.820,00 €. Die Kostenschätzung kann anbei eingesehen werden.

Der Parkplatz ist grundsätzlich nach der RZÖPNV förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 %. Es werden pro Parkplatz max. 5.000 € als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Somit wird jeder Parkplatz mit max. 2.500 € gefördert.
Die 15 bereits bestehenden Parkplätze sind nicht förderfähig, da diese öffentlich und durch verkehrsrechtliche Anordnung bereits als Parkplatz ausgewiesen sind. Die neuen Parkplätze müssen im Rahmen der Förderung als Umsteigeparkplätze zum ÖPNV (also keine öffentlichen) Parkplätze ausgewiesen werden.

Damit eine Förderung möglich ist, muss der Regierung von Oberbayern nachgewiesen werden, dass die Umsteigeparkplätze auch benötigt werden. Ein solches Gutachten kann entweder ein Verkehrsplaner oder der MVV anfertigen. Beim MVV wurde zur Kostenabschätzung ein Angebot eingeholt. Lt. Angebot vom 25.09.2020 würden für die Ermittlung der benötigten Umsteige-parkplätze Kosten in Höhe von 5.200 € anfallen.
Laut Rücksprache mit dem MVV wäre ein Gutachten aktuell aufgrund von Corona (vermehrt Homeoffice, etc.) nicht repräsentativ. Unter Umständen ist eine Bedarfsermittlung auch erst im Frühjahr möglich. Durch die Fertigung des Gutachtens kann es also zu Verzögerungen beim Vorhaben kommen. Zudem sind keine Befragungen der Pendler nach ihrem Heimatort, etc. möglich. Diese würden beim MVV durch eine Kennzeichenerhebung ersetzt werden.

Ausgehend von der Kostenschätzung würde die Gemeinde eine maximale Förderung in Höhe von ca. 82.853,75 € (mit Asphaltdecke) bzw. ca. 46.410,00 € (mit Schotterdecke) erhalten. Die geschätzten Kosten liegen unter den max. förderfähigen Kosten von 5.000 € pro Parkplatz.
Die Erstellung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Umsteigeparkplätze würde sich also finanziell lohnen.

Datenstand vom 09.12.2020 16:24 Uhr