Umrüstung Flutlichtanlagen - 30 % Zuschuss gem. Sportförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der TSV Rohrbach und der SV Fahlenbach beabsichtigen, jeweils ihre Flutlichtanlage auf LED umzustellen.
Der TSV Rohrbach hat mit Antrag vom 22.11.2020 die Bezuschussung durch die Gemeinde beantragt. Es liegt ein Angebot über insgesamt 80.516,76 € zur Umstellung auf LED vor. Der gemeindliche Zuschuss beträgt entsprechend Abschnitt E, § 3 Abs. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien 30 % der nachgewiesenen Gesamtkosten. Die Förderung beträgt demnach 24.155,03 €.
Der SV Fahlenbach hat ebenfalls mit Antrag vom 22.11.2020 die Bezuschussung durch die Gemeinde beantragt. Die Kosten betragen ca. 73.839,80 €. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Richtwert, da im Angebot die Anzahl und Höhe der Masten falsch angegeben sind. Somit ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von ca. 22.151,94 € nach Abschnitt E, § 3 Abs. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien.
In beiden Fällen ist zudem eine Förderung durch eine Dachorganisation (BLSV) vorgesehen. Somit werden nach Abschnitt E, § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Sportförderrichtlinien die von der BLSV anerkannten Kosten für die gemeindliche Förderung zugrunde gelegt.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach gewährt dem TSV Rohrbach und dem SV Fahlenbach jeweils einen Zuschuss in Höhe von 29 % der vom BLSV anerkannten Kosten unter der Bedingung, vor Beauftragung die Angebote bei der Gemeinde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2021 09:06 Uhr